Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 145

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führt, dies nur in einem mit dem System in Deutschland gleichen oder vergleichbaren System und zweitens zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Die Deutschen haben in ihrer Regierungserklärung gesagt, daß sie es mit 1. Jänner 2002 einführen wollen. Daher ist es höchst dringend, daß wir zum selben Zeitpunkt hinkommen.

Dabei gibt es folgendes Problem: Regierung und Sozialpartner – einige erinnern sich nicht mehr daran; damals war ich noch in der Sozialpartnerriege tätig – haben sich auf das Transroute-System geeinigt, weil es, wie in allen anderen europäischen Ländern, eine etwa 80prozentige Erfassung des Verkehrs sicherstellt und zweitens eine halbautomatische oder auch händische Regelung zuläßt. Das war, als man noch an Road-pricing für PKW dachte, durchaus vernünftig. Heute sagt jeder, daß das Unsinn ist.

Daher werden wir in der EU über das Europaparlament und jetzt am Rande des Gipfeltreffens in Köln – das ist eine Zusage der österreichischen Vertreter – hoffentlich auch bei den Verkehrsministern einen Vorstoß machen, daß die EU die verbindliche Verwendung bereits bestehender Automatiksysteme bei LKWs zuläßt. Bei LKW-Automatiksystemen rede ich jetzt nicht von GPS; diejenigen, die das fordern, sollten zunächst zweimal fragen, was sie damit anstellen. Aber es gibt rationale, bereits bestehende Systeme. Dabei denke ich an das Infrarotsystem, das in Graz entwickelt wurde und mit dem wir in ganz Ostasien den Markt beherrschen. In Österreich aber dürfen wir es nicht vorschreiben. Ich denke auch an das in Österreich entwickelte System von Alcatel. Wir könnten es einführen.

Hoher Bundesrat! Es muß zumutbar sein, daß einer, der mit einem LKW, der zwischen 1 und 4 Millionen Schilling kostet, 1 000 bis 3 000 S für ein "Onboard unit"-System ausgibt. Dann haben wir plötzlich ein automatisches Mautsystem, das rasch umsetzbar ist und nicht mit riesigen Personalkosten belastet wird.

Wir wollen im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz die Mautregelung für PKWs schlicht und einfach entfernen, weil wir glauben, daß sich die Vignettenregelung weit besser bewährt hat und von der fahrenden Bevölkerung akzeptiert ist, die Zweckbindung sichergestellt ist und das Lückenschlußprogramm dadurch ebenfalls gewährleistet ist. Daher darf ich klarstellen: Road-pricing heißt jetzt, daß wir es gemeinsam zu jenem Zeitpunkt einführen wollen, zu dem die Deutschen darauf umsteigen, mit einem gleichen oder ähnlichen System, das Kompatibilität sicherstellt.

Drittens ist die Zweckwidmung der Mittel sichergestellt. Durch den Vorstoß für zwingende Automatisierung soll sichergestellt werden, daß eine einfachere Durchführung, ein höherer Nettoertrag und damit auch eine raschere Alternativenfinanzierung möglich ist. Ich sage Ihnen: Bei allen Tunnels, bei denen das erhöhte Verkehrsaufkommen einfach befürchten läßt, daß es immer wieder zu denselben Effekten – wie Staus und Co. – kommt, müssen wir uns die Zweiröhrenvariante überlegen. Ich bitte aber, zu verstehen, daß nicht jeder Tunnel zweiröhrig sein muß. Das hängt von der vorhersehbaren Verkehrsdichte im jeweiligen Raum ab.

Hoher Bundesrat! Ich hoffe, daß ich meine Position klargemacht habe, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

19.11

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stefan Prähauser. Ich erteile es ihm

19.11

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Es fällt mir nicht leicht, hier herauszugehen. Ich gehöre nämlich zu jenen Politikern, die Katastrophen, noch dazu Katastrophen mit so verheerendem Ausmaß – mit einem kurzen Satz gesagt –, nicht dazu verwenden wollen, politisches Kleingeld zu sammeln. Wir haben Beispiele dafür, wie das gemacht wird, in der Vergangenheit öfters erlebt. Aber Herr Kollege Scheuch hat mich dazu provoziert, hier das Wort zu ergreifen, denn ich meine, daß man die Aussagen und die Meinung, die er hier vertritt, einfach nicht unwidersprochen lassen darf.


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