Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 26

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Wasser verteilt hat. Ich halte diese Genauigkeit für gut, aber das bedeutet, daß wir uns ständig weiter entwickeln müssen, auch gemeinsam mit der Wirtschaft.

Präsident Jürgen Weiss: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, 1060/M. Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1060/M-BR/99

Wie bewerten Sie die Einbeziehung der tierischen Produktion in die Verordnung (EWG) 2092/91 über den ökologischen Landbau?

Präsident Jürgen Weiss: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Ich halte erstens fest, daß die biologische Wirtschaftsweise deswegen eine gute Zukunft haben wird, weil sie einerseits in zunehmendem Maß – Gott sei Dank – nicht nur von den österreichischen, sondern auch den europäischen Konsumenten nachgefragt wird, und zweitens, weil viele Bäuerinnen und Bauern sehr innovativ diese Art der Produktion und Wirtschaftsweise wählen.

Österreich ist Europameister im Bereich Biolandbau. In Österreich werden bereits etwa 20 000 Betriebe biologisch bewirtschaftet. Österreich hat auch in den letzten Wochen große Anerkennung gefunden, weil die erste europäische Biobauerntagung, die es überhaupt seit Existenz der Union gibt, in Österreich stattgefunden hat. Sie wurde von zwei Generaldirektionen der Europäischen Kommission, zwei Kommissaren, Ritt Bjerregaard und Franz Fischler, und zwei österreichischen Ministerien, nämlich dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium, veranstaltet. Bei der letzten Ratstagung ist Österreich für die Ausrichtung dieser Tagung sehr gelobt worden.

Die Einbeziehung der tierischen Produkte halte ich für einen Erfolg, einen Erfolg für die Biobauern, aber auch für einen österreichischen Erfolg, weil die politische Entscheidung über die Einbeziehung der tierischen Produkte in die Biorichtlinie 2092 bereits während der österreichischen Präsidentschaft im Dezember einstimmig erfolgte und die deutsche Präsidentschaft nun auch den formalen Beschluß zustande gebracht hat.

Das bedeutet, daß es nun Regelungen für eine tiergerechte Haltungsweise gibt, welche die Bedürfnisse des Tieres und letztendlich der bäuerlichen Betriebe sowie der Konsumenten in einen vernünftigen Einklang bringt. Es bedeutet, daß es nun einheitliche europäische Regelungen über Fütterungs- und Tierbehandlungsvorschriften und europäische Regelungen hinsichtlich moderner Verarbeitungsstandards gibt. Und es darf nicht außer acht gelassen werden, daß es nun auch gemeinsame europäische Regelungen gibt, wonach biologisch produzierte Produkte keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten dürfen. Das ist etwas, was in Österreich bereits dem Lebensmittelkodex zugrunde gelegt ist.

Ich halte diese Einigung auch deshalb für so bedeutend, weil demnächst die Verhandlungen über den weltweiten Lebensmittelkodex, den Codex Alimentarius, fortgesetzt werden und mit dieser Regelung Europa nunmehr mit einer einheitlichen Stimme und Sprache auftreten kann.

Für die österreichischen Biobauern bedeutet das, daß sie nun auch im tierischen Bereich gerechte Wettbewerbsbedingungen vorfinden, wenn sie in zunehmendem Maße – und das halte ich für positiv – den europäischen Markt mit ihren Exportprodukten erobern wollen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Meier. )

Präsident Jürgen Weiss: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.


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