Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 40

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Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. André d'Aron. Ich erteile ihm das Wort.

10.26

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, eingangs festzustellen, daß ich den Bundesrat schon als demokratisches Gremium sehe, und wenn seitens meiner Fraktion der Antrag gestellt wird, zu einer Diskussion über die Behandlung von Anträgen zu finden – über einen wesentlichen Gegenstand, nämlich die Aufwertung des Bundesrates letztendlich –, dann hätte ich mir eigentlich von den anderen Fraktionen schon erwartet, daß sie sich dieser Diskussion auch stellen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Es ist die Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut für die Benützer mehrspuriger Fahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, geplant. Dafür soll es künftighin eine Verordnungsermächtigung seitens des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten geben, die, wie mir erscheint und wie auch vom Verfassungsdienst in seiner Stellungnahme ausgeführt wurde, noch nicht ausreichend determiniert ist. Auch ist nicht klar, wofür die einzuhebenden Mittel verwendet werden sollen. Es wären zum Beispiel – das muß ich als Wiener Bundesrat in diesem Gremium deponieren – auch Überlegungen in Richtung Forcierung der Nordostumfahrung Wiens zu berücksichtigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Ich frage Sie: Kann im Zusammenhang mit den vorliegenden Gesetzesnovellen die Mittelverwendung für die Nordostumfahrung Wiens ein Thema sein? Im Gesamtzusammenhang stellt sich selbstverständlich die Frage, welchen tatsächlichen verkehrspolitischen Effekt die vorliegenden Novellen haben sollen.

Ich habe hier das Deckblatt des Gesamtverkehrskonzeptes 1991. 1991! Seinerzeit wurde überlegt, welchen Gesamtzusammenhang Verkehr in Österreich hat. Es wurden die einzelnen Verkehrsträger abgehandelt: Schiene, Straße, Luft, Wasser, Rohrleitungen. Was ist daraus geworden? (Bundesrat Dr. Böhm: Nichts!)  – Herr Kollege, ich stimme Ihnen zu: Nichts ist daraus geworden! Es ist zu keinem abschließenden Papier gekommen. Warum ist es zu keinem abschließenden Papier gekommen? – Weil es unterschiedliche parteipolitische Interessen gibt: Das Verkehrsministerium ist, da es eine starke ÖBB gibt, natürlich den Sozialdemokraten zuzusprechen, und ist zuständig für den Betrieb und für die Infrastruktur der Schiene sowie für den Luft- und Wasserverkehr. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wiederum ist zuständig für den Straßenbau. Diese Kompetenzen werden in Österreich bedauerlicherweise nicht abgestimmt, was zu entsetzlichen Vorgehensweisen führt, weil es keine koordinierende Planung beim Infrastrukturausbau und letztlich bei der Verkehrsbetreuung gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das haben wir auch im Zusammenhang mit der Tunnelkatastrophe gesehen.

Die punktuelle Maßnahme betreffend Road-pricing geht nicht von einer koordinierten Verkehrspolitik aus. Es wird keine Bestandserhebung gemacht und überlegt, was wir im Sinne der österreichischen Wirtschaft und des österreichischen Verkehrs durchführen können, sondern man sagt: Wir brauchen Geld, wir nehmen jetzt die notwendigen Mittel aus den Einnahmen beim Road-pricing für LKWs! Das wird getan, ohne entsprechende Abstimmung vorgenommen, ohne die entsprechende Bestandserhebung durchgeführt zu haben. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch eine andere Ungereimtheit erwähnen, um auch darzustellen, daß diese Konkurrenz im Verkehr nicht nur zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Verkehrsministerium besteht, sondern auch mit dem Finanzministerium. Sie haben zum Beispiel ungleiche Steuerbelastungen für internationale Flugverkehre und Eisenbahnver


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