Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 39

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§ 45 (3), den entsprechenden Ausschüssen eine Frist bis zum 28.7. zu setzen in bezug auf die Anträge 3, 4 bis 8, 12, 13, 27, 30, 36, 40, 41, 50, 54, 57, 58, 60, 64, 65, 69, 71, 76, 80, 81, 84, 85 und 89. Ich darf Ihnen diese Anträge geben. (Der Redner überreicht Präsidenten Weiss die genannten Anträge. – Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am kommenden Ausschußtag, am 27.7.1999, können wir somit, wenn wir wollen, diese Antragsaltlasten des Bundesrates erledigen. Wenn wir in weiterer Folge eine Geschäftsordnungsänderung machen, dann muß sich diese auf die verpflichtende befristete Behandlung von Anträgen beziehen.

Im Sinne der Vereinbarung in der Präsidiale, künftighin jeden Antrag grundsätzlich beim darauffolgenden Ausschußtermin zu behandeln, haben wir Freiheitlichen dazu auch einen Vorschlag gemacht, und wir werden den entsprechenden Antrag auch stellen.

Es muß zu einer parlamentarischen Selbstverständlichkeit gerade hier im Bundesrat werden, Anträge zu behandeln. Dazu, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir von den Bürgern oder, in unserem Fall, von den Abgeordneten der Landtage auch gewählt. Keiner von uns, egal, welcher Partei er angehört, kann den Wählern draußen erklären, daß er hier Anträge stellt, die nicht einmal behandelt werden. Wir haben daher sicherzustellen, daß die Anträge aufgearbeitet werden und nicht wieder anfallen.

Herr Präsident! Ich stelle den Antrag, über unseren Fristsetzungsantrag eine Debatte durchzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.23

Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesrat Dr. Reinhard Bösch hat den Antrag zur Geschäftsbehandlung gestellt, über die von ihm eingebrachten Fristsetzungsanträge eine Debatte durchzuführen.

Ich lasse sogleich über diesen Antrag, eine Debatte durchzuführen, abstimmen und bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit.

Der Antrag ist abgelehnt.

Ich gebe weiters bekannt, daß gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Abstimmung über die eingebrachten Fristsetzungsanträge nach Erledigung der Tagesordnung vorzunehmen ist.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden (1853 und 1904/NR sowie 5970/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Dipl.-Ing. Hannes Missethon: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden.

Der Ausschußbericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Ausschußantrages. Dieser lautet:


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