Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 57

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Meine Damen und Herren! Wenn wir zum Ausgangspunkt zurückblenden, dann muß ich sagen, daß es eine sehr geringe innerösterreichische Akzeptanz für den Euro und für die Währungsumstellung gegeben hat. Diese lag bei etwa 20 Prozent. Daher war es sehr wohl notwendig, Begleitmaßnahmen zu setzen, um den Österreicherinnen und Österreichern diese Skepsis zu nehmen und die Akzeptanz zu erhöhen.

Die Alternativen hat der Herr Minister schon erwähnt. Was hätte es an Möglichkeiten gegeben? – Die Teilnahme an diesem freiwilligen Euro-Commercesystem, das letztendlich von überbordender Bürokratie geprägt ist, das zweifelsohne aber auch sehr ineffizient für diese wenigen ist, die vielleicht dieses Gesetzes bedürfen.

Was sehr positiv zu vermerken ist, ist, daß die Großen, die Handelsketten, all jene, die EDV-gestützt ihre Betriebe führen, damit absolut kein Problem haben, zwei Preise auszudrucken und so dem Kunden den Vergleich zu ermöglichen. Für jene aber, die wirklich dem Kleinstsegment angehören, gelten die erwähnten Ausnahmen.

Die Konsequenz, die bereits aufgrund der Ankündigung dieses Gesetzes und jetzt auch aufgrund dessen Wirksamwerdens zu bemerken war, war, daß bereits eine Flut von Doppelauszeichnungen begonnen hat und die tüchtigen und leistungsfähigen Unternehmungen darauf stolz sind, daß sie diese Angaben auch ohne legistischen Rahmen und ohne Begleitmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Meine Damen und Herren! Was die Novelle des Markenschutzgesetzes betrifft, möchte ich erwähnen, daß es in einem Europa der Regionen zweifelsohne wichtig und wertvoll ist, auch eine Identität aufgrund von Produkten zu schaffen und zu erreichen. Diese Novelle regelt drei wichtige Rahmenbedingungen für diesen Markenschutz und schützt damit jene, die sehr viel Geld in die Ausformung von Eigenmarken investiert haben, wie beispielsweise den Tiroler Speck oder die Wachauer Weine oder das steirische Kernöl – Produkte, die sehr für die österreichische, für die regionale Identität stehen. Es ist das Erwerbsrecht an einer Marke für jedermann geregelt. Es ist damit aber auch eine Verschärfung des Gebrauchszwanges verbunden, das heißt, nicht benützte Markenrechte werden ausgeschieden werden. Es gibt insgesamt eine wirkungsvolle Bekämpfung des sittenwidrigen Erwerbs von Marken. Ich glaube daher, daß es durchaus im Interesse unserer einheimischen Firmen ist, die sehr viel aufgewendet haben, um sich auf dem Markt zu positionieren, daß sie diesen Schutz auch vom Gesetzgeber her bekommen.

Zur Änderung des Patentanwaltsgesetzes ist zu sagen, daß es Ziel dieser Initiative der Patentanwaltskammer war und ist, die gesetzliche Grundlage für die Schaffung von Einrichtungen zur Versorgung ihrer Mitglieder und deren Angehörigen für den Fall der Krankheit einzuräumen, und daß es auch Ergänzungen dahin gehend gibt, daß die Anwaltskammer von der Möglichkeit des sogenannten Opting-out Gebrauch machen und Ausnahmen von der Pflichtversicherung der Patentanwälte in der Krankenversicherung beantragen kann.

Meine Damen und Herren! Es handelt sich insgesamt um drei Materien, denen wir von der Österreichischen Volkspartei gerne unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.38

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grissemann. – Bitte.

11.39

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich rede zum Euro-Währungsangabengesetz und muß sagen, daß ich selbst davon betroffen bin. Ich bin ein typischer Mittelständler, habe einen Textilhandel mit 30 Mitarbeitern und weiß also, was auf mich zukommen wird.

Vor uns liegt ein legistisches Meisterwerk, allerdings im negativen Sinn. Seit der Behandlung dieses Gesetzes im Ausschuß ist mir auch klar, wie man in Österreich Gesetze konzipiert, nämlich nach dem Motto: Warum denn so einfach, wenn es auch so herrlich kompliziert geht.


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