Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 60

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Soweit zu Ihren Plänen und Absichtserklärungen und der wirtschaftlichen Realität. Italien hat sich sicherlich als Pferdefuß und als Sargnagel für den Euro erwiesen.

Nun aber zur eigentlichen Gesetzesvorlage. Es sind jetzt noch 914 Tage bis zum 1. 1. 2002, bis zur Einführung des Euro als Banknote. Die Regierung will die Unternehmer mit dem Euro-Währungsangabengesetz verpflichten, eine doppelte Preisauszeichnung durchzuführen. Das Datum der doppelten Preisauszeichnung ist mit 1. 10. 2001 festgesetzt, also 92 Tage vor Einführung der Banknote. Meine Frage ist: Warum brauchen wir das Gesetz überhaupt? – Auch der Herr Minister hat gerade gesagt, eigentlich brauchen wir das Gesetz nicht mehr, weil es schon durch die freiwilligen Leistungen vorweggenommen worden ist. Meine zweite Frage ist: Warum brauchen wir es so früh, und warum brauchen wir es überhaupt?

Um keine Verwirrung bei den Konsumenten hervorzurufen, empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten, doppelte Preisauszeichnungen und Betragsangaben in der alten und in der neuen Währung vorzunehmen. Die Preisauszeichnungen sollten auf freiwilliger Basis zwischen den Wirtschaftsakteuren und den Konsumenten vereinbart werden.

Die Stellungnahme der Wirtschaftskammer möchte ich nicht so, wie es der Herr Minister getan hat, als nicht mehr sachgemäß und nicht mehr richtig darstellen. Ich bin schon der Meinung, daß auf die Wirtschaft Kosten in Milliardenhöhe zukommen, Schätzungen zufolge in Höhe von 1 bis 3 Milliarden. Mein Kollege Grissemann hat aus eigener Erfahrung bestätigt, daß auf ihn als relativ kleinen Player in der österreichischen Wirtschaft doch enorme Kostenbelastungen zukommen.

Die Regierung hat leider ihren Hang zur Überregulierung nicht ablegen können. Warum hat man wirklich dieses Gesetz konzipiert, das eigentlich nicht notwendig ist und aufgrund der freiwilligen Leistungen schon vorweggenommen wird, wenn man zum Beispiel auch mit einer Verordnungsermächtigung bei weitem das Auslangen gefunden hätte? – Es ist leider in diesem Land nicht möglich, einen einfachen, unkomplizierten Weg im internationalen Gleichklang zu gehen. Wir müssen überall der Musterschüler und Vorreiter sein.

Diese Regelungswut der Koalitionsregierung, die die Wirtschaft Österreichs an allen Ecken und Enden behindert, stimmt einen Unternehmer wie mich schon nachdenklich. Die Beteuerungen im Vorfeld, die immer wieder von den angeblichen Wirtschaftsvertretern der ÖVP gemacht worden sind, daß sie sich gegen ein solches Gesetz aussprechen werden, sind schon lange unglaubwürdig. Die ÖVP entfernt sich leider immer mehr von ihrer Rolle, Vertreterin der Wirtschaft zu sein.

Mit diesem Gesetz hat man wiederum Bürokratie geschaffen, die nicht notwendig gewesen wäre. Wir haben bisher einen Alleingang gemacht. Das gleiche wäre mit weniger Bürokratie erreichbar gewesen. Deswegen werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

11.52

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ein paar Bemerkungen zu den ersten Sätzen. Man sollte als Wirtschaftsexperte schon zwischen dem äußeren Wert einer Währung und der inneren Stabilität unterscheiden. Lassen Sie mich hier deutlich sagen: So kann man nicht argumentieren, denn seit wir den Euro haben, ist in den einzelnen Ländern Europas die Inflationsrate beinahe Null. In jenen Ländern, die sich auf dem Weg zum Euro befinden, geht die Inflationsrate deutlich zurück. Wir haben in Europa zum ersten Mal fast inflationsfreies Wachstum. – Erster Punkt. Daher: Die innere Stabilität ist mit dem Euro absolut gewährleistet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


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