Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 64

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Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Tagesordnungspunkt 8:

Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsident Dr. Linzer übernimmt den Vorsitz.)

Tagesordnungspunkt 9:

Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das AIDS-Gesetz 1993 geändert werden.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Tagesordnungspunkt 10:

Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta).

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Tagesordnungspunkt 11:

Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Tagesordnungspunkt 12:

Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. – Bitte.

12.02

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 8 betreffend Niederlassung von Psychologen und Psychotherapeuten


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