Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 67

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Ich möchte noch auf ein ähnliches Thema zu sprechen kommen, das zwar nicht Inhalt der Gesetzesmaterie ist, mit der wir uns jetzt befassen, aber in dem ich in Form einer Anfrage an Sie, verehrte Frau Bundesministerin, ein Problem der Freiwilligen Feuerwehren im Katastropheneinsatz angesprochen habe. Ich bringe das im Zusammenhang mit dem Österreichischen Roten Kreuz, weil beide Organisationen in Katastrophenfällen besonders wichtig sind.

Der Inhalt meiner Anfrage war, daß es Faktum ist, daß, wenn heute Freiwillige Feuerwehren in den Einsatz – sprich in den Katastropheneinsatz – gehen, sie diesen Einsatz zu ungleichen Startbedingungen zu leisten haben.

Es gibt eine Reihe von Berufen, bei denen es überhaupt kein Problem darstellt, wenn bestimmte Arbeitnehmer einen Einsatz leisten wollen; der Dienstgeber, der Arbeitgeber – beispielsweise die Gemeinde oder seit heuer auch das Land Niederösterreich – gewähren sozusagen Sonderurlaub für derartige Situationen. Es gibt aber eine Menge von Berufsgruppen, die – das wurde im Zuge der letzten Hochwasserkatastrophe sehr deutlich – beim Einsatz für ihre Mitmenschen, wenn dieser länger als einige Tage dauert, Sorge haben müssen, daß sie vielleicht die ersten sein werden, die ihre Beschäftigung verlieren werden, falls dieser Fall eintritt.

In diesem Sinne möchte ich an Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, appellieren: Mein Vorschlag geht in die Richtung, daß man auch diese Umstände bedenken und Mittel aus dem Katastrophenfonds bereitstellen soll, damit eine Abgleichung erfolgen kann. Ziel sollen gleiche Startbedingungen für die Feuerwehrfrauen und -männer im Katastropheneinsatz sein.

Ich möchte abschließend noch sagen, daß die ÖVP-Fraktion selbstverständlich dieser von uns initiierten Korrektur des Nationalratsbeschlusses vom 19. Februar 1999 im Hinblick auf das Blutsicherheitsgesetz die Zustimmung erteilen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.13

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Grillenberger. Ich erteile ihm dieses.

12.13

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mit den vorliegenden Tagesordnungspunkten aus dem Gesundheitsbereich, die in Zusammenfassung zu beschließen sind, wird zum größten Teil eine Anpassung des österreichischen Rechtes an die Rechtslage der Europäischen Union vorgenommen und umgesetzt.

Bezüglich des Bundesgesetzes über die Niederlassung und die Ausübung des freien Dienst-leistungsverkehrs von klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum kann nicht von einer Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen der im Bereich des Gesundheitswesens tätigen Psychologen ausgegangen wer-den – insbesondere mangels vergleichbarer gesetzlicher Regelungen in den anderen Mitgliedstaaten des EWR. Daher muß vor einer Berufszulassung in Österreich natürlich die Gleichwertigkeit der Qualifikationen im Rahmen einer individuellen Überprüfung des Einzelansuchens festgestellt werden. Ich glaube, daß das schon ein Beitrag dazu ist, um diese Qualifikationen auch in Österreich nachzuweisen.

Bestehen gravierende Mängel im Vergleich zu den in Österreich geforderten Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsausübung der genannten Berufsgruppen, dann sind Wahlmöglich-keiten zwischen Anpassungslehrgängen und Eingangsprüfungen als Ausgleichsmaßnahmen anzubieten. Die näheren Ausgestaltungen dieser Ausgleichsmaßnahmen werden durch eine Verordnung festgelegt, um flexibler auf allfällige Änderungsnotwendigkeiten reagieren zu können.

Ich meine, es geht im wesentlichen auch darum, daß die österreichischen Ausbildungsstandards durch diese Regelung nicht aufgeweicht werden, denn nicht in allen EU-Staaten bestehen gleich hohe Standards wie bei uns.


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