Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 68

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Meine Damen und Herren! Zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Verkehr mit Speisesalz geändert wird, wurde im Ausschuß berichtet, daß über die Jodierung von Speisesalz noch keine genauen Untersuchungen vorliegen, die eine Unbedenklichkeit garantieren. Derzeit wird als Argument für eine Unbedenklichkeit die langjährige breite Anwendung von Jodat als Zusatz zu Speisesalz ohne Beobachtung allfälliger schädlicher Wirkungen auf Menschen ins Treffen geführt. Es werden sicher noch weiterreichende Untersuchungen und Forschungen notwendig sein, um generell gesundheitsschädliche Auswirkungen ausschließen zu können.

Beim Medizinproduktegesetz und beim AIDS-Gesetz handelt es sich ebenfalls weitgehend um Anpassungen an eine EU-Richtlinie.

Dem vorliegenden Konvolut an Gesetzesvorlagen können meine Fraktion und ich die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.16

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Maria Grander. Ich erteile ihr dieses.

12.16

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz, da ich aus einem Gesundheitsberuf komme, zum Hebammengesetz Stellung nehmen.

Daß die EU-Konformität eine notwendige Maßnahme ist, ist klar, obwohl in der Frage der Freiberuflichkeit dieser Berufsgruppen – sprich Hebammen, Gesundheits- und Krankenpflegepersonal – nach wie vor die Meinung vertreten wird, daß ein Jahr Praxis in einer Krankenanstalt not-wendig wäre, um diese Freiberuflichkeit ausüben zu dürfen.

Zur Bewilligung der Freiberuflichkeit durch den Landeshauptmann muß man sagen, daß bereits das Diplom zur Freiberuflichkeit berechtigt. Daher wird die Bewilligung durch den Landeshauptmann von diesen Berufsgruppen als bürokratisch und formalistisch angesehen.

Die Regelung, daß der Greminalbeitrag bei Hebammen ab 1. Jänner 2000 ausschließlich vom Dienstgeber einzubezahlen ist, führt bei den freiberuflichen Hebammen zu Erschwernissen, da es derzeit so ist, daß dieser Beitrag von den Freiberuflichen selbst einbezahlt wird.

Mit dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz werden endlich die Eigenständigkeit der Pflegeberufe und der Stellenwert der Pflege gesetzlich geregelt; das ist auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Bevölkerung bezüglich der Pflegebedürftigkeit und die dadurch notwendigen Veränderungen für die Pflege zu sehen.

Die Diskussion um den Beruf des Alten-Fachbetreuers – das möchte ich hier kurz anreißen – wird nach wie vor geführt. Meiner Meinung nach ist diese Diskussion nicht im Zusammenhang mit dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, sondern mit dem Pflegehelfergesetz zu führen. In dieser Diskussion soll der Beruf des Pflegeassistenten zur Sprache kommen. Auch diese Forderung ist im Rahmen des Pflegehelfergesetzes gerechtfertigt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch. Ich erteile ihr dieses.

12.19

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wie von Ihnen in der Debatte schon festgestellt wurde, handelt es sich bei den meisten der hier angesprochenen Gesetze um Anpassungen an EWR- beziehungsweise EU-Bestimmungen und um die Herstellung der entsprechenden EU-Konformität. Ich möchte aber trotzdem einige wenige Punkte herausgreifen, von denen ich glaube, daß sie von besonderer Bedeutung sind – abgesehen von jenen Punkten, die von Ihnen selbst angesprochen wurden.


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