Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 87

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Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert,

1. eine EU-konforme Umsatzsteuerangleichung zu veranlassen,

2. die Bagatellesteuern für Gastronomie und Hotellerie ersatzlos zu streichen,

3. eine Steuerpauschalierung für Kleinbetriebe bis zu einem Jahresumsatz von 3 Millionen Schilling zu verlassen,

4. eine Senkung der Lohnnebenkosten zu veranlassen,

5. zu veranlassen, daß Geschäftsessen nicht mehr nur zu 50 Prozent steuerlich abzugsfähig sind.

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Meine Damen und Herren! Gerade habe ich ein Schriftstück bekommen, welches ich Ihnen vorlesen möchte, damit Sie auch davon Kenntnis haben.

Es ist uns nicht mehr möglich: Der Getränkesteuer droht die Niederlage. Im Streit um die Zulässigkeit der Getränkesteuer droht Österreich eine Niederlage auf der ganzen Linie vor dem Europäischen Gerichtshof. Folgt das Gericht dem Generalanwalt, der am Donnerstag seine Empfehlung in Luxemburg vorlegt, dann sind die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke und die Steuerbefreiung für Ab-Hof-Verkauf von Wein EU-widrig. Der EuGH ist an die Schlußfolgerungen des Generalanwalts nicht gebunden, folgt ihnen aber in vier von fünf Fällen. Der Generalanwalt lehnte außerdem das Ersuchen der Bundesregierung ab, die Rückwirkung des Urteils wegen der schwerwiegenden Folgen zeitlich zu begrenzen.

Wien hatte darauf verwiesen, daß in diesem Falle mögliche Rückzahlungen in der Höhe von rund 22 Milliarden Schilling für die Jahre 1995 bis 1998 auf die österreichischen Gemeinden zukämen. Dies entspräche 0,9 Prozent des österreichischen Bruttoinlandsprodukts. Nur in einem Punkt gewann Österreich: Die Steuer auf Speiseeis und nichtalkoholische Getränke darf bleiben. – Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.34

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Der von den Bundesräten Haunschmid und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend die steuerliche Belastungsflut der heimischen Gastronomie ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Alfred Schöls. – Bitte.

13.34

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Egal, unter welcher Bezeichnung sich die Redner der Freiheitlichen Partei heute zu dieser Steuerreform erklären, egal, wie viele Redner sie ans Rednerpult des Hohen Hauses schicken, es gelingt ihnen nicht, über die Tatsache hinwegzutäuschen, daß mit dieser Novelle – speziell im Bereich der Einkommensteuer – eine große Entlastung für viele Bereiche in diesem Land erreicht wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Dr. d′Aron: Das glauben Sie doch selbst nicht! – Präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Wenn Sie heute hier den Eindruck vermitteln wollen, daß wir in einem Armenhaus sind (Bundesrätin Haunschmid: Das habe ich nicht gesagt!), dann muß ich Ihnen sagen, gelingt Ihnen das auch nicht. Wenn Sie heute über die Abgabenquote klagen und diesen Teil der Abgabenquote allein im Raum stehen lassen, dann ist das nichts anderes als wieder nur eine Fortsetzung Ihrer Halbwahrheiten. Es stimmt schon, wir haben – dazu bekenne ich mich – keinen geringen Anteil an Abgaben. Aber aus diesen Abgaben leitet sich auch unser sozialer Fortschritt ab, und davon


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