Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 106

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spricht als ein Bundesminister für Finanzen, der, wenn ich das richtig sehe, dieses Amt etwa eineinhalb Jahre lang innehat. (Bundesminister Edlinger: Zweieinhalb Jahre!)  – Pardon, zweieinhalb Jahre.

Wahrscheinlich ist ihm ein Rückblick – damit meine ich etwas weiter zurück – nicht ohne weiteres möglich, notabene, da er die Dinge früher aus der Sicht eines Kommunalpolitikers gesehen hat. Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, als die Sozialdemokraten allein in der Regierung waren oder dann, schon etwas geschwächt, die blaue Fraktion zur Unterstützung beigezogen hatten. Das war in den Jahren 1983 bis 1986. Da hat es eine Steuerreform gegeben, und zwar unter dem damaligen Minister Salcher, die sich darin erschöpft hat, daß die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte von einem Jahr auf zwei Jahre erhöht wurde. Das wurde damals als sehr große Steuerreform angesehen.

Wenn ich das richtig sehe, dann würde ich meinen, daß die tatsächlich erste richtige Steuerreform jene war, die 1989 in Kraft getreten ist, also eigentlich seit dem Eintritt der Österreichischen Volkspartei in die Regierung. Kein Geringerer als Johannes Ditz hat das damals gemacht. Der damals amtierende Finanzminister Lacina hätte das eigentlich früher machen können, dazu hätte er nicht unbedingt die ÖVP gebraucht.

Die zweite Steuerreform von 1994 hat natürlich genauso die Handschrift der ÖVP getragen. Daß Sie, Herr Bundesminister, heute so freudig die Steuerreform präsentieren konnten, haben Sie eigentlich Wolfgang Schüssel zu verdanken, der sie zur Chefsache erklärt hat, wie Sie wissen. Sonst wäre es in dieser Regierungsperiode wahrscheinlich zu keiner Steuerreform mehr gekommen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesminister Edlinger: Ich hätte das nicht gebraucht! Schüssel hat offensichtlich kein Vertrauen in die Regierung! Ich hätte das nicht gebraucht!)

Ich möchte aber angesichts des Umstandes, daß hier auch das Versicherungsaufsichtsgesetz diskutiert wird, eine Anregung machen – ich weiß, daß ich da gerade bei Ihnen offene Türen einrenne –, damit man in der nächsten Legislaturperiode eine zukunftsorientierte Maßnahme trifft, und zwar im Bereich der Bankenaufsicht.

Wir hatten vor, ich glaube, zwei Monaten Gelegenheit, im Rahmen einer Fragestunde über diesen Bereich zu sprechen. Damals hat Herr Bundesrat Vizepräsident Dr. Milan Linzer gefragt, wie denn das werden wird in der Frage der Bankenaufsicht. Dazu haben Sie, Herr Minister, gemeint, es gebe Gutachten: einige offensichtlich freiwillig organisierte, und auch eine beauftragte Kanzlei hat ein Gutachten darüber gemacht. Im Rahmen der Verhandlungen würden Sie darauf schauen, so meinten Sie weiter, daß es zu einer eigenständigen Bankenaufsicht käme.

Die politischen Verhandlungen haben dann zwar ein bißchen etwas anderes ergeben, aber ich meine, für die nächste Periode sollten wir versuchen, eine Bankenaufsicht für Österreich zu schaffen, die ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland selbständig organisiert oder wie das Schweizer Modell selbständig – auch vom Verfassungsrang her – installiert ist.

Was die Frage der Kosten betrifft, so hat es bei den politischen Diskussionen schon Klarheit darüber gegeben, daß eine Deckelung erfolgen sollte. Das sollte, wie ich meine, auch künftig so bleiben. Daher mein Appell für die nächste Periode: So Sie in diesem Amt sind, Herr Bundesminister, ersuche ich Sie, in der Frage der Bankenaufsicht eine Vorgangsweise zu wählen, die international vergleichbar ist. Und dazu eignen sich die Beispiele der Bundesrepublik Deutschland und durchaus auch der Schweiz. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesminister Edlinger: Frankreich!)

15.01

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Kraml zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.01

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die uns heute vorliegenden Gesetzesvorlagen dienen für die Sicherheit des Kapitalmarktes. Es sind, wie ich mei


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