Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 105

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ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Berichterstatter Johann Grillenberger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über grenzüberschreitende Überweisungen (Überweisungsgesetz) und ein Bundesgesetz über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) erlassen und mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.

Der Finanzauschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgefüht wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

14.56

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Ich möchte meine Wortmeldung nur auf das Versicherungsaufsichtsgesetz beschränken, welches geändert wird. Ich halte diese Änderung für sehr zweckmäßig. Meine Freunde und ich empfinden das so, weil es in einem Zeitraum, in dem Staatsgrenzen überschritten und die Kontinente wirtschaftlich fast übergreifend behandelt werden sollen, zweckmäßig ist, daß Rechtsvorschriften dieser Situation angepaßt werden. Es trägt dies auch insbesondere dann, wenn es sich darum handelt, der Versicherungsaufsichtsbehörde und dem Regierungskommissar mehr Wirkung zu geben, dazu bei, daß der Erhalt von Vermögen gesichert wird.

Die Situation, daß wie im letzten Jahr die eine oder andere Bank in große Schwierigkeiten gekommen beziehungsweise in Konkurs gegangen ist, soll im Versicherungsbereich nicht stattfinden. Aus diesem Grunde stimmen wir diesem Gesetz mit großer Freude zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Maier. – Bitte.

14.58

Bundesrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Aktenstücke, wenn ich so sagen darf, sind für uns quasi ein weiterer Schritt in Richtung Durchsetzung des Binnenmarktes und auch natürlich in Richtung einer Erweiterung der Liberalisierung im Finanzverkehr. Daher sind diese Vorlagen zu begrüßen, und wir von der ÖVP stimmen dem ebenfalls zu.

Ich möchte das aber zum Anlaß nehmen, ein paar Anmerkungen zu machen, insbesondere aufgrund des Umstandes, weil der Herr Bundesminister für Finanzen nicht nur anwesend ist, sondern in der Debatte, die vorangegangen ist, auch sehr eindrucksvoll die Steuerreform vertreten hat. Ich konnte mich in dieser Debatte nicht mehr zu Wort melden, mir ist aber aufgefallen, er


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