Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 117

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15.42

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute das Organisationsstatut für den auswärtigen Dienst, welches, wie wir hören konnten, schon eine 23jährige Verhandlungsdauer hinter sich hat.

Bei der vorgestern erfolgten Ausschußberatung konnten wir erfahren, daß dieses Statut im Grunde genommen nur eine Zusammenfassung von bestehenden Regeln darstellt. Auch das ist wertvoll, nur kann man dann vielleicht auch sagen: Die Berge kreißten – und ein Mäuslein ward geboren.

Es wird in diesem Statut nicht oder zu wenig auf die Besonderheiten der Mobilität derer, die im auswärtigen Dienst tätig sind und, wie wir von meinen beiden Vorrednern hören konnten, Österreich so vorzüglich im Ausland, aber auch im Inland vertreten, Bezug genommen. Das ist bedauerlich, denn die berufsspezifische Mobilität fällt hiebei unter den Tisch. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

1 600 Beamte im auswärtigen Dienst sind von dem neuen Statut betroffen. Es wäre vielleicht gut gewesen, die 23 Jahre dauernden Verhandlungen etwas zielgerichteter auf die Personen des auswärtigen Dienstes hin zu führen.

Es wurde auch von meiner Vorrednerin, der jetzigen Vorsitzenden Haselbach, darauf hingewiesen, daß die Ehepartner immer wieder Probleme haben. Auf diese wird in diesem Punkt ebensowenig hingewiesen und eingegangen wie auf die Notwendigkeit, daß Ehepartner, insbesondere wenn sie im Ausland sind, quasi als Berufspersonen dort sind. Sie können sich nicht das Privatleben leisten, das sie zu Hause haben können. Sie sind Teil der Karriere ihres Mannes, sie sind Teil des Ansehens der Republik Österreich im Ausland.

Diese Punkte wurden nicht berücksichtigt, aber ich bin überzeugt, daß eine tüchtige Personalvertretung im Auswärtigen Amt, daß aber auch pflichtbewußte Parlamentarier diese Belange in Zukunft wahrnehmen werden, um die Schwachstellen, die ich hier erwähnt habe, entsprechend zu korrigieren.

Wir nehmen dieses Gesetz selbstverständlich, so wie die Mehrheit dieses Hauses, an und heißen es gut, hoffen aber auf eine weitere Verbesserung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.45

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlußwort? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

22. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozeßordnung, die Exekutionsordnung und die Strafprozeßordnung geändert werden (Eherechts-Änderungsgesetz 1999 – EheRÄG 1999) (1653 und 1926/NR sowie 5974/BR der Beilagen)


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