Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 120

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Folgen auch einer solchen "Ehe minderen Rechts" – die mir hier vorschwebt, ohne sie zu propagieren – nicht haben will, der muß dann eine Art Opting-out-Klausel vereinbaren können.

Im Vergleich zu diesen äußerst gravierenden Bedenken fallen weitere Einwände gar nicht mehr entscheidend ins Gewicht. So mag die volle Einbeziehung von Unternehmen, also von Betrieben, in die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens im Falle der Ehescheidung vom Prinzip der Errungenschaftsgemeinschaft her konsequent sein. Sie wird sich aber betriebs- und volkswirtschaftlich höchst nachteilig auswirken.

Problematisch ist auch, daß eine bereits vor der Ehe erworbene, geschenkte oder geerbte Wohnung wertmäßig in die Aufteilung einbezogen wird.

Das Recht des haushaltsführenden Ehegatten, künftighin vom erwerbstätigen Ehegatten den Unterhalt nicht mehr bloß in natura zu erlangen, sondern – nicht nur zum Teil, vielmehr sogar zur Gänze – in Geld zu fordern, und das nicht etwa allein im Falle der Verletzung der Unterhaltspflicht oder aus sonst gerechtfertigtem Grund, erscheint mir überzogen. Erneut ist hierbei an bäuerliche Familien zu denken. Im übrigen müßte ja auch die Tragung der Haushaltskosten, insbesondere der Wohnkosten, entsprechend rechnerisch veranschlagt werden.

Zuletzt verweise ich noch auf die gutgemeinte Einrichtung der Scheidungsmediation. Sie ist voll zu begrüßen. Bedenklich erscheint mir dabei aber, daß sie auch ohne Beteiligung eines fachlich qualifizierten Juristen möglich sein soll. Dann wäre es aber jedenfalls unvertretbar, wenn auch solche nicht ausreichend rechtskundige Mediatoren wirksame außergerichtliche Vergleiche gegenüber rechtlich unkundigen Personen vermitteln könnten. Eine Kritik, die ich bereits gegenüber juristisch nicht ausgebildeten Konfliktreglern beim Außergerichtlichen Tatausgleich geübt habe.

Um es aber abschließend nochmals hervorzuheben: Nicht diese und noch weitere von mir aus Zeitgründen weggelassene Einzelregelungen, die wir ablehnen, stehen für mich im Zentrum unserer Beurteilung, sondern vielmehr die Konzeptlosigkeit dieser sogenannten Eherechts- und Ehescheidungsreform. Die realpolitisch verständliche, sachpolitisch aber höchst bedauerliche Tatsache, daß sich der Bundesminister für Justiz weitestgehend an den Vorgaben einer gerade in diesen gesellschafts- wie rechtspolitisch so bedeutsamen Materien völlig uneinigen Regierungskoalition orientieren muß, und die Tatsache, daß er mit einem Justizausschuß des Nationalrates konfrontiert ist, dessen maßgeblichen Akteure mit solch komplexen Regelungsgegenständen offenbar intellektuell oder emotional, vielleicht auch aus ideologischer Voreingenommenheit, überfordert sind, sind in den Vordergrund zu stellen.

Auf die Familienfreundlichkeit der Regelung und ihre Vereinbarkeit mit dem parallel dazu gerade erneuerten Kindschaftsrecht wurde schon gar nicht Bedacht genommen.

Da meine Fraktion solch unsachlichen Vorgaben nicht unterliegt, sie daher faule Formelkompromisse der an sich in diesen Fragen völlig zerstrittenen Koalitionsparteien ablehnt, aber auch eine Taktik schleichender Systemveränderungen wie zu Zeiten Christian Brodas nicht billigt, wird sie dieser Vorlage mit guten Gründen ihre Zustimmung versagen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Hummer. – Bitte.

15.58

Bundesrat Dr. Günther Hummer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner, Bundesrat Professor Böhm, rügt den kompromißhaften Charakter des hier vorliegenden Nationalratsbeschlusses. Er vergaß sicher nicht, was Kelsen einmal gesagt hat, daß auch die Verfassung nur in Worte gekleidete Politik sei und daß jedem Gesetz letztlich eine Unzahl von Kompromissen zugrunde läge. Gerade wir in Österreich, wenn wir in die Geschichte nach 1945 zurückblicken, können heute sagen: Den vielen Kompromissen, die wir innenpolitisch


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