Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 123

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schuldhaften Eheteiles verpflichtet zu werden. Ich meine aber, in diesem Widerspruch zwischen Schuldprinzip und sozialer Absicherung hat man sich für eine stärkere Gewichtung des zweiten Prinzips entschieden, und damit ist auch der teilweise Übergang vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip verbunden.

Aus sozialdemokratischer Sicht stimme ich den vorliegenden Gesetzesnovellen zu, da eine Anpassung des Eherechtes an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen erfolgte und darüber hinaus eine bessere Absicherung des sozial schwächeren Teiles nach einer Ehescheidung zum Tragen kommt. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.09

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. d'Aron. – Bitte.

16.09

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich die Reden der SPÖ- und ÖVP-Bundesräte noch einmal geistig Revue passieren lasse, stelle ich fest, daß die vorliegende Novelle des Eherechts-Änderungsgesetzes, sagen wir einmal, nicht zu einer vollständigen Befriedigung führt. Es ist hier offenbar nicht die große Leidenschaft vorhanden, die man einer Novelle, einer Neuigkeit entgegenbringen kann.

Die Diskussion um das Eherecht in Österreich ist ja auch, so wie in anderen Staaten, eine Diskussion, die nicht nur von rein sachlichem Gedankengut geprägt ist, sondern eine stark emotionale Diskussion, da ja letztlich jeder Bürger eines Staates in irgendeiner Weise in das Eherecht involviert ist, und zwar auf sehr emotionaler Ebene, was die ganze Diskussion natürlich sehr schwierig macht. Es wird versucht, die Zuneigung zweier Menschen unterschiedlichen Geschlechts, ihre langfristigen Absichten und den Fall einer Störung eines Vertragsverhältnisses in einen Gesetzestext zu gießen. Das ist natürlich eine äußerst schwierige Situation.

Bei dieser Novelle ist es für uns sehr interessant, daß nicht nur die Personen, die unmittelbar mit der Ehe zu tun haben – nämlich die Ehegatten und die Kinder –, sondern auch die Leistungsfähigkeit des Staates mitberücksichtigt wurde. Das ist ja offensichtlich: Wenn Sie eine Unterhaltspflicht für den schuldhaft geschiedenen Ehegatten vorsehen, sodaß der schuldlose an den Schuldhaften zu zahlen hat, dann frage ich mich: Was sind die Beweggründe dazu? Ist es nicht auch so, daß sich der Staat bei solch einer Vorgehensweise Sozialleistungen, die Sozialhilfe erspart? – Somit haben wir hier eine Eherechts-Novelle, wo auch ein Motor die Einsparungen des Staates sind – und das halte ich persönlich, muß ich Ihnen ehrlich sagen, für wirklich nicht gut und nicht positiv, wie man in diesem Zusammenhang der Ehe gegenübertritt.

Eine Eherechts-Novelle sollte daher in einem familienfreundlichen Staat nicht primär von möglichen Staatsersparnissen und von den Ergebnissen im Rahmen des Scheiterns einer Ehe getragen sein, sondern man muß das ganze Thema von einem anderen Aspekt her sehen, anders fokussieren. Was wir in Österreich haben wollen, ist, daß die Menschen glücklich sind, daß sie zueinander finden. Es gibt Verlobte, die wollen heiraten. Die schauen sich das Ehegesetz an und auch, welche Rechtsfolgen sie erwarten. Daraufhin haben sie genug. Ich sehe das in meinem Bekanntenkreis. Die Rechtsfolgen führen dazu, daß jemand sagt: Ich werde vielleicht schuldlos geschieden und kann dann auch noch zahlen! (Zwischenrufe.) Na ist es nicht so? – Es steht im Gesetzestext, Frau Kollegin!

Unsere Ansicht dazu ist daher: Man muß ein Klima, ein familienfreundliches Klima in Österreich schaffen. Das heißt ... (Ruf bei der SPÖ: Kinderbetreuungsscheck!) Dazu komme ich noch! Danke, daß Sie einsehen, daß durch den Kinderbetreuungsscheck ein familienfreundliches Klima geschaffen wird!

Und da frage ich Sie gleich, weil Sie das hier einwerfen: Warum blockieren Sie das in Kärnten? Warum blockieren Sie es? (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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