Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 127

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tens hätte das abgestimmt gehört. Was findet zum Beispiel die gesetzgebende Körperschaft oder der zuständige Minister Schlechtes an Kartellgerichten, Schlechtes an der Richterschaft, daß man da zu anderen Lösungen finden muß?

Es ist mir schon klar, daß zu derartigen Novellen – ich meine jetzt die vorliegende Novelle – die Sozialpartner zugezogen werden. Was ist aber der tatsächliche Effekt? – Der tatsächliche Effekt ist, daß sich die mittelständische Wirtschaft bei den Sozialpartnern nicht wirklich artikulieren kann und das auch im Gesetzwerdungsprozeß eine Rolle spielt. Ich frage Sie daher, Herr Bundesminister: Haben Sie bei der Gesetzwerdung zu diesem Entwurf überlegt, was dieser Entwurf grundsätzlich für die mittelständische Wirtschaft bedeutet, welche Konsequenzen er hat beziehungsweise was wir für die mittelständische Wirtschaft, insbesondere unter dem Aspekt der Nahversorgung, im Zusammenhang mit einer Kartellgesetznovelle hätten tun können?

Für grundsätzlich richtig halte ich die Ausweitung des Verbotsprinzipes auf Verhaltenskartelle. Es ist doch tatsächlich so, daß kaum eine Behörde ein Schriftstück finden wird, wonach eine Vereinbarung zwischen Wirtschaftskörpern besteht. Tatsächlich sieht man nur das Kartell am Verhalten der großen Unternehmen an sich. Da gibt es auch in der Novelle eine sehr interessante Regelung betreffend amtswegige Erfassung. Ich habe, als ich die Novelle durchgeschaut habe, die Abschätzung der Kosten vermißt, die Abschätzung der Kosten, wie man feststellen soll, wo Kartelle auftreten, und die treten überall auf: in Handel, Gewerbe, Industrie, Geld- und Versicherungswesen. Wie – diese Frage muß man sich schon stellen, wenn da zum Beispiel in der Novelle drinnen steht, es werden keine wesentlichen Mehrkosten erwachsen – soll amtswegig festgestellt werden, wo wir überall Kartelle haben? Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um Aufklärung.

Wir Freiheitlichen sehen die vorliegende Novelle zwar als Verbesserung des Status quo, aber als zu wenig weitgehend und auch als unvollständig an und können so, wie diese Novelle vorliegt, dieser nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Linzer. – Bitte.

16.30

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Geist der Europäischen Verträge über die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, die von Anfang der neunziger Jahre datieren, war sehr wohl von einem besonderen Schwerpunkt getragen, und zwar zunächst einmal davon, daß die Privatwirtschaft in erster Linie die Trägerin der gesamten Wirtschaft ist – im Gegensatz zur Wirtschaft der öffentlichen Hand –, und diese, wenn es Klein- und Mittelbetriebe betrifft, den Großteil der Beschäftigten auch aufnimmt und dadurch eben die Wirtschaft in der Europäischen Union betreibt, wodurch es zum berühmten Marktspiel kommt.

Es war damals klar, daß man die Klein- und Mittelbetriebe, damit sie sich im Wettstreit, im Wettbewerb mit den größeren Betrieben, vor allem mit den Konzernbetrieben, behaupten können, durch Strukturprogramme, durch Aktionsprogramme in wirtschaftlicher Hinsicht und durch gesetzliche Rahmenbedingungen in rechtlicher Hinsicht schützt und vor allem auch unterstützt.

Im EG-Wettbewerbsrecht ist statuiert, daß sich die Kommission um die kartellartigen Zusammenschlüsse kümmert und da nach dem Rechten sieht. Es gab ja diesbezüglich auch schon etliche Verfahren; natürlich gibt es parallel dazu auch in den nationalen Regelungen einzelne Kartellgesetzgebungen.

Ich glaube daher, daß diese vorliegende Gesetzesnovelle wohl als eine Etappe zu einer Entwicklung, einer Weiterentwicklung des Kartellrechtes zu sehen ist, oder sie auf dem Weg dazu ist, in erster Linie die Klein- und Mittelbetriebe zu schützen. Ich meine jedoch, es ist kein Geheimnis, daß wir hier noch keineswegs am Ziel angelangt sind, daß es sich hier noch um keine endgültige Lösung handelt.


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