Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 128

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Meine Damen und Herren! Diese Kartellgesetznovelle beinhaltet drei Schwerpunkte. Es geht zuerst einmal – wie schon mein Vorredner angeführt hat – um die umfassende Befugnis zu einem amtswegigen Vorgehen durch das Kartellgericht, wobei ich das natürlich so verstehe, daß es nicht ein umfassendes Offizialprinzip ist, sondern der Schwerpunkt natürlich weiterhin beim sogenannten Antragsprinzip bleibt. Ich glaube, daß durch das Miteinander eine gegenseitige Ergänzung und Erfüllung dieser Aufgabe des Kontrollmechanismus bewerkstelligt werden kann.

Natürlich ist die leidgeprüfte Nahversorgung zweifellos ein Thema, das uns jahrelang beschäftigt hat. Nun gibt es die Regelung, daß der Verkauf unter dem Einstandspreis sozusagen als Mißbrauch geahndet wird. Ich bin aber auch da nicht überzeugt davon, daß diese Maßnahme allein den Nahversorger retten wird, sie ist jedoch zweifellos ein Instrument für den Nahversorger, das er gegen den Konzernbetrieb einsetzen kann, vor allem gegen die vielen Handelsbetriebe, die sich der tollsten Ideen mit Sonderangeboten, Lockangeboten und, wie gesagt, dem Verkauf unter dem Einstandspreis bedienen. Ich hoffe daher, daß diese Bestimmung tatsächlich draußen im Marktspiel greifen wird.

Die Vermutung, daß Unternehmen mit einem Marktanteil von mindestens 30 Prozent eine marktbeherrschende Stellung haben, geht in die Richtung, die wettbewerbsverzerrenden Zusammenschlüsse hintanzuhalten.

Meine Damen und Herren! Wir sind uns dessen bewußt, daß hier nur ein Zusammenspiel zwischen der EU-Kommission aufgrund des EU-Wettbewerbsrechts einerseits und der Vollziehung aufgrund dieses gegebenen Kartellgesetzes andererseits Abhilfe schaffen kann. Die Europäische Union beabsichtigt auch, Teile der Zuständigkeit der nationalen Zuständigkeit zu übertragen. Wir finden das absolut positiv. Wir, als Vertreter der Wirtschaft, sind aber sehr wohl der Meinung, daß den Klein- und Mittelbetrieben weiterhin massivst geholfen werden muß. Ich appelliere auch an Sie, Herr Bundesminister – ich glaube, diese Absicht haben Sie bereits kundgetan –, daß die Weiterentwicklung dieses Kartellgesetzes vehement betrieben wird, damit wir ehebaldigst eine Verbesserung, einen weiteren Schritt in die richtige Richtung beschließen können.

In diesem Sinne möchte ich sagen, daß meine Fraktion diesem Gesetzesbeschluß die Zustimmung erteilen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Prähauser. )

16.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

16.37

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der verschiedenen Firmenzusammenschlüsse in letzter Zeit ist es vermehrt zu öffentlichen Diskussionen über das bestehende Kartellrecht und darüber, was es eigentlich kann, gekommen.

In erster Linie galt es, die Schwachstellen des Gesetzes den geänderten Wirtschaftsbedingungen anzugleichen. Die zu beschließenden Änderungen sehe ich zwar nicht als ganz großen Wurf an, aber sie sind doch wichtige Schritte hin zu einem modernen und vor allem praktikablen Kartellrecht. So ist zum Beispiel einer der Schwerpunkte der vorliegenden Novelle, daß ein 30prozentiger Marktanteil als marktbeherrschend angesehen wird.

Weiters wird eine Regelung des Verkaufs unter dem Einstandspreis für marktbeherrschende Unternehmen eingeführt; auch die Beweislast wird den Unternehmen auferlegt. Diese Regelung dient als Schutz für die kleineren Betriebe.

Der wichtigste Punkt der Novelle ist die Regelung, daß das Kartellgericht künftig auch von sich aus tätig werden kann und Firmenzusammenschlüsse nicht erst dann geprüft werden können, wenn eine Partei einen Prüfantrag stellt. Kartellbildungen können für Teile der Wirtschaft ein großer Schaden sein. Ich sehe es daher als ganz wichtig und richtig an, daß der Gesetzgeber


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