Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 134

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Aufgabe der Presseförderung war und ist daher die Schaffung und der Erhalt einer möglichst großen Vielzahl von Titeln. Im Bereich der Tageszeitungen kommt hiebei der Besonderen Presseförderung eine zentrale Bedeutung zu. Diese Förderung besteht in finanziellen Zuwendungen des Bundes an Tageszeitungen mit besonderer Bedeutung für die politische Willensbildung, denen jedoch keine marktbeherrschende Stellung zukommt.

Die österreichische Zeitungslandschaft, insbesondere deren ökonomische Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Einige eindeutig nicht marktbeherrschende Tageszeitungen weisen, was sehr begrüßenswert ist, steigende Anzeigenteile auf. Trotzdem benötigen sie, um sich auf dem Markt behaupten zu können, noch eine Förderung. Beim vorliegenden Beschluß des Nationalrates handelt es sich um eine Anpassung an diese geänderten Rahmenbedingungen.

Seitens des Bundeskanzleramtes wird auf der Grundlage des Weißbuches zur Presseförderung noch eine weitere Reform ins Auge gefaßt. Die Ergebnisse dieses Weißbuches werden zurzeit von den Betroffenen, dem Verband Österreichischer Zeitungsherausgeber, den Zeitungsverlegern im allgemeinen und der Journalistengewerkschaft diskutiert, und Wittmann ist zuversichtlich, daß wir auf dieser Grundlage zu einer umfassenden Neugestaltung des Förderungswesens im Pressebereich gelangen werden.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates stellt somit einen Zwischenschritt vor diesem größeren Vorhaben dar, mit dem die Förderungsvoraussetzungen im Bereiche der Besonderen Presseförderung zunächst den geänderten Gegebenheiten im Tageszeitungsbereich angepaßt werden sollen. Wie Ihnen bekannt ist, soll hiebei das bisherige Prinzip des Entfalls der Förderung ab einem Anzeigenanteil von 22 Prozent der Seiten zwar grundsätzlich erhalten bleiben, aber durch einen fünfjährigen Bemessungszeitraum und das nunmehr vorgesehene Stufenmodell abgefedert werden.

Nach Ansicht Wittmanns ist der Schritt zur Mehrjährigkeit der Berechnung sehr zielführend, da damit konjunkturelle Schwankungen ausgeglichen werden können. Weiters wird durch eine Abstufung der Förderungshöhe dem Umstand Rechnung getragen, daß mit einem höheren Anzeigenausmaß üblicherweise auch höhere Erlöse erwirtschaftet werden. Aufgrund der neuen Regelung verlieren Zeitungen mit einem über 22 Prozent wachsenden Anzeigenanteil daher nicht schlagartig die gesamte Förderung, sondern wachsen langsam aus dieser hinaus – eine, wie der Staatssekretär meint, sachgerechte Lösung.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß die Einreichfrist für das Jahr 1999 auf sieben Monate ausgedehnt werden soll, um zu gewährleisten, daß sämtliche Tageszeitungen, die aufgrund der neuen Regelung im Bereich der besonderen Förderung die Förderungskriterien erfüllen, noch innerhalb der Frist ansuchen können. Die dreimonatige Frist für die allgemeine Förderung bleibt hievon unberührt. – Soweit die Ausführungen Wittmanns.

17.03

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Bundesrat Mag. Eduard Mainoni. Ich erteile ihm dieses.

17.03

Bundesrat Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche, Salzburg): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Herr Vizepräsident! Vorab muß ich mich bei Ihnen entschuldigen, ich habe Sie in meinem letzten Redebeitrag als Frau Vizepräsidentin bezeichnet. Der Fehler liegt bei mir. Es liegt kein optischer Fehler vor, sondern ich habe vergessen, mich umzudrehen.

Nun zum Inhalt: Dieses Gesetz ist, um es auf den Punkt zu bringen, eine Lex "Standard", eine Lex "Der Standard", sonst überhaupt nichts. Dieses "vornehme" Herumgerede darüber, was denn jetzt plötzlich sinnvoll wäre und was bis jetzt nicht sinnvoll war, ist müßig! Es geht nur um den "Standard", weil er nämlich jetzt plötzlich auf über 22 Prozent seines Gesamtanteils Inserate hat und deshalb um die Besondere Presseförderung, die jährlich in Zigmillionen geht, umfallen würde.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite