Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 148

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diese klare Entscheidung ist in diesem Fall zum Nachteil des Ressorts ausgegangen – das muß man auch zur Kenntnis nehmen. Diesem Maßstab haben wir uns zu stellen, und dazu kann ich mich auch bekennen.

Ich denke, daß es daher wirklich gute Gründe dafür gibt, sowohl einer Verbesserung der gesetzlichen Lage im Interesse der Gleichbehandlung zuzustimmen, als auch darüber hinaus auf allen Ebenen dafür zu sorgen, daß nicht nur die Diskussion über die Gleichberechtigung, sondern auch die Praxis im Alltag Fairneß und Chancengleichheit erkennen lassen. Dazu kann ich mich auf beiden Ebenen, auf der formellen und auch auf der inhaltlichen, voll bekennen. – Das wollte ich gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.02

Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

27. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit von Tieren in Betrieben (Tiergesundheitsgesetz – TGG) und über eine Änderung des Bangseuchen-Gesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes (1712 und 1996/NR sowie 5997/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit von Tieren in Betrieben (Tiergesundheitsgesetz – TGG) und über eine Änderung des Bangseuchen-Gesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid übernommen. Ich bitte Sie um den Bericht.

Berichterstatterin Ulrike Haunschmid: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister! Ich berichte über den Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit von Tieren in Betrieben (Tiergesundheitsgesetz – TGG) und über eine Änderung des Bangseuchen-Gesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes.

Der schriftliche Bericht ist Ihnen zugegangen und inhaltlich bekannt.

Der Ausschuß für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat möge keinen Einspruch erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber. Ich erteile es ihm.


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