Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 149

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18.04

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Hoher Bundesrat! Das Tiergesundheitsgesetz 1999 schafft die Grundlage für die Erlassung einer Reihe von Verordnungen und für die behördlichen Überwachungen im Veterinärsektor, soweit dies zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Verhütung des Auftretens von infektiösen Krankheiten bei Tieren erforderlich ist.

Ich gebe schon zu, daß durch die Registrierung nicht unbeträchtliche Kosten entstehen, doch ist durch die Entschädigungsregelung bei der Ausmerzaktion von den Ländern Ballast abgeworfen worden. Verendete ein Rind wegen Rauschbrand, Para-Rauschbrand oder Milzbrand und war vorher geimpft, so erhielt der Tierbesitzer vom Bund maximal 50 Prozent, den Rest mußten das Land und eben die Tierbesitzer aufbringen.

Eine Entlastung wird es auch bei anderen Krankheiten geben, vor allem bei IBR/IPV. Hatte ein Bauer zum Beispiel eine Kalbin zur Zucht aus Deutschland importiert, die IPV-infiziert war – in Deutschland war das keine Seuche –, so mußte der Landwirt die Keulung des gesamten Viehbestandes "schlucken". In Kärnten hat das Land diese von der Existenz her bedrohten Betriebe unterstützt.

Mit dem neuen Tiergesundheitsgesetz hat der Tierhalter einen Bundesrechtsanspruch. Dank Minister Molterer beträgt die Entschädigungszahlung 75 Prozent.

1997/98 mußten wir in Österreich eine IBR/IPV-Bekämpfungsaktion mit erheblichen Kosten durchführen. Der gesamte Rinderbestand mußte untersucht werden. Mit der Entscheidung des Rates 98/548/EG wurde uns die IBR/IPV-Freiheit zugestanden. Somit sind in Zukunft nur mehr stichprobenartige Erhebungen notwendig. Das sind jährlich 14,5 Prozent des Tierbestandes.

Durch die EU-Kofinanzierung werden wohl auch die kritischen Stimmen in unseren Reihen, vor allem aus Niederösterreich, verstummen. Durch das neue Programm, die Salmonellen-Untersuchungen und durch den neu eingeführten Tiergesundheitsdienst – da besteht ein enges Zusammenarbeiten von Tierhaltern und Tierarzt – kann der österreichische Konsument sicher sein, daß er ein gesundes, umweltgerecht produziertes Lebensmittel kauft. Leider greift er allzuoft zu billigen ausländischen Lebensmitteln. Wir werden dem Gesetz unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

18.07

Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

28. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz – FlUG) und mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (1048/A und 1930/NR sowie 5963 und 5999/BR der Beilagen)


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