Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 150

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29. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird (1834 und 1931/NR sowie 5964 und 6000/BR der Beilagen)

30. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998, geändert wird (GGBG-Novelle 1999) (1833 und 1932/NR sowie 6001/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 28 bis 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz – FlUG) und mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998, geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 28 bis 30 hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 28 bis 30 liegen Ihnen schriftlich vor, ich beschränke mich deshalb auf die Verlesung der Beschlußanträge.

Zum Tagesordnungspunkt 28: Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz) und mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 29: Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich zum Tagesordnungspunkt 30: Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998, geändert wird (GGBG-Novelle 1999).

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte an, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter das Wort.


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