Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 151

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18.10

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird dem Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz und der Änderung des Luftfahrtgesetzes die Zustimmung geben, ebenso dem Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz geändert wird. Wir würden gerne auch dem Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geregelt wird, zustimmen, dies ist uns aber leider nicht möglich. Ich darf das in meiner Ausführung begründen.

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Gefahrgutbeförderungsgesetz beinhaltet keine Reform, bewirkt keinen Deut Sicherheit mehr, sondern stellt lediglich eine Anpassung an internationales Recht dar. Andererseits ist dieser Vorlage zu entnehmen, daß es sich hiebei um eine Anlaßgesetzgebung handelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es gibt niemanden hier im Hause und auch nicht außerhalb, der den tragischen Unfall im Tauerntunnel verniedlichen würde. Ich glaube, wir alle sind davon betroffen. Aber gerade dieses Unglück hat gezeigt, daß es um die Gefahrgutbestimmungen in Österreich nicht gut bestellt ist.

Wenn aber nun ein so tragisches Unglück schon den Anlaß für eine Gesetzesänderung gibt, dann hätte ich mir eigentlich ein Gesetz erwartet, mit dem die Betroffenen insgesamt, also die Straßenverkehrsteilnehmer, aber auch die Bevölkerung in den einzelnen Orten, durch die Gefahrgut transportiert wird, mehr Sicherheit bekommen. Das wird aber durch keinen Ansatz in dieser Vorlage bewirkt.

Das Verkehrsministerium hat nach diesem Unfall lediglich eine Verordnung erlassen und dabei einmal mehr gezeigt, daß es in diesem Bereich mehr als überfordert ist. Die Verordnung sagt im wesentlichen aus, daß in Hinkunft Begleitfahrzeuge erforderlich sind.

Niemand hat sich bei der Herausgabe dieser Verordnung darüber Gedanken gemacht, daß es nicht damit getan ist, Begleitfahrzeuge mitfahren zu lassen, sondern es kommt auch darauf an, daß diese Begleitfahrzeuge entsprechend ausgerüstet sind. Es genügt auch nicht irgendein Begleitfahrzeug samt Mannschaft, sondern es muß sich auch um wirklich Berufene, um entsprechend ausgebildetes Personal handeln.

Meine Damen und Herren! Der Versuch, allein auf dem Verordnungswege den LKW-Verkehr einzuschränken, das heißt, das Wochenendfahrverbot auszudehnen, stellt auch keinen Deut Sicherheit mehr dar, denn es wird in der Praxis folgendes eintreten: Das benötigte Gut wird einfach innerhalb des kürzer vorgegebenen Zeitraumes transportiert werden, das heißt, der LKW-Verkehr, der Gefahrgutverkehr wird sich auf einen kürzeren Zeitraum beschränken müssen, innerhalb dessen sich dann wahrscheinlich der Gefahrguttransport konzentrieren wird.

Daß manche Routen nicht mehr mit Gefahrgut befahren werden dürfen, stellt nur eine Verlagerung des Gefahrguttransportes auf anderen Routen oder auf anderen Straßen dar.

Erwartet hätte ich mir vom Bundesgesetzgeber vielmehr, daß generell die Kontrolle der Deklaration des Gefahrgutes verstärkt wird. Meine Damen und Herren! Sie alle wissen, wieviel Unfug in diesem Bereich betrieben wird und welche Deklarationen vorgenommen werden, die oft nicht dem Gefahrgut entsprechen. Erwartet hätte ich mir ferner, daß bei Gefahrguttransporten die Geschwindigkeitskontrollen verstärkt durchgeführt werden. Und erwartet hätte ich mir beim Gefahrguttransport, daß vor allem der ordnungsgemäße Zustand des Transportmittels einer verschärften Bestimmung und Kontrolle unterliegt.

Meine Damen und Herren! Gefahrgut ist in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft immer wieder transportiert werden müssen. Erwartet hätte ich mir im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch, daß zeitgemäße Straßenausbauten erfolgen, damit das Gefahrgut möglichst ungefährlich transportiert werden kann.


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