Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 155

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Sozialdemokraten werden diesen drei Vorlagen, die hier vor uns liegen, unsere Zustimmung geben. Ich möchte mit der Hoffnung schließen, daß wir in Zukunft nicht mehr oder nicht nur über Gefahrgüter diskutieren, sondern daß wir, wenn wir schon über Gefahrguttransporte sprechen, auch über die Menschen reden, die diese Transporte durchführen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.30

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Christof Neuner. – Bitte, Herr Bundesrat.

18.30

Bundesrat Mag. Christof Neuner (Freiheitliche, Kärnten): Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte in meinem Debattenbeitrag zuerst kurz auf das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz eingehen. Wir stimmen dem Gesetz zu, weil es ein unproblematisches Gesetz zu sein scheint, in dem die Gesetzeslage nicht unbedingt nur nachhinkt, sondern eine vorausschauende Komponente hat. Ich meine damit den Umstand, daß in Zukunft auch eine Untersuchung schwerer Störfälle stattfinden kann, wenn sich ein Unfall beinahe unter bestimmten Prämissen ereignet hätte.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber auch darauf hinweisen, daß in beiden österreichischen Luftfahrunternehmen bei den Piloten und beim anderen fliegenden Personal große Unzufriedenheit herrscht, weil die Arbeitszeiten des fliegenden Personals im Grunde genommen gesetzlich nicht ausreichend geregelt sind.

Mir ist auch wichtig zu erwähnen, daß es erhebliche Verbesserungen für den österreichischen Flugsport geben wird. Dies hat auch für den österreichischen Tourismus positive Auswirkungen.

Der zweite Punkt, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, ist offenbar nur eine kleine Novelle. Es müßte dieses Gesetz in seinen Grundzügen neu gestaltet werden. Zum Beispiel sollten Gastwirte, insbesondere nach der 0,5 Promille-Regelung, die Möglichkeit bekommen, für ihre Gäste etwa Leistungen im Bereich des Transportes anzubieten.

Meine Damen und Herren! Letzter Punkt: Gefahrgutbeförderungsgesetz. Diesem Gesetz werden wir Freiheitliche nicht zustimmen. Eines der Grundprobleme bei der Gefahrgutbeförderung ist die Kontrolle. Man kann sehr wohl verlangen, daß man am Wochenende nicht mehr fahren darf, aber es gibt zuwenig Anhaltespuren, zuwenig Parkspuren und zuwenig Personal, um Kontrollen in jenem Umfang, in welchem sie nötig sind, auch durchzuführen.

Die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung haben die mangelnde Infrastruktur und zu erwartende Nachteile für die Wirtschaft bemängelt. Es gibt überhaupt viele Presseaussendungen zu diesem Thema.

Eine Presseaussendung von heute lautet beispielsweise folgendermaßen: Landeshauptleute kritisieren LKW-Ferienreiseverordnung – im Auftrag des Tiroler Landeshauptmanns Wendelin Weingartner.

Ich zitiere nun aus einer Presseaussendung von gestern: Auch Häupl kritisiert LKW-Ferienreiseverordnung.

Da kann man eigentlich fast keine Argumente mehr finden, warum man auch dagegen sein muß.

Ich zitiere weiter: Kritik an der LKW-Ferienreiseverordnung kam auch vom Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl. Er bemängelte in einem am Dienstag datierten Schreiben an Verkehrsminister Caspar Einem, daß die Verordnung ohne Begutachtungsverfahren erfolgt sei. Eine derartige Vorgangsweise müsse er aus grundsätzlichen Überlegungen strikt ablehnen. Den Ländern und der betroffenen Wirtschaft sei es unmöglich gewesen, Bedenken geltend zu machen. Im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern darf ich ersuchen, in Zukunft legistische Maßnahmen nicht ohne besondere Begut


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