Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 164

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– TGSt), das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (1092/A und 1933/NR sowie 6002/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 31. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße – TGSt), das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wilhelm Grissemann übernommen. Ich bitte ihn dar-um.

Berichterstatter Wilhelm Grissemann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße – TGSt), das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden, zur Kenntnis.

Meine Damen und Herren! Der Bericht liegt Ihnen vor. Aus zeitökonomischen Gründen ersuche ich Sie, von einer Verlesung Abstand nehmen zu dürfen.

Ich bringe Ihnen den Ausschußantrag zur Kenntnis. Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Herr Präsident! Ich ersuche um Durchführung der Debatte und anschließende Abstimmung.

Präsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger. Ich erteile es ihm.

19.08

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor ziemlich genau einem Jahr, nämlich am 2. Juli 1998, haben mein damaliger Kollege Bundesrat Rieser, unser Bundesrat Engelbert Schaufler und auch ich zusammen mit einigen Kollegen einen Antrag zur Novellierung des Führerscheingesetzes eingebracht. Heute freut es mich, hier von diesem Rednerpult aus ein zweites Mal sagen zu können – einmal habe ich es schon erwähnt, nämlich beim Blut-sicherheitsgesetz –, daß sehr wohl Initiativen des Bundesrates in die Gesetzgebung, in eine vom Nationalrat geplante Veränderung der Gesetzgebung einfließen können. Wenn wir es wollen, dann können wir es.

Auch in diesem Fall ist es gelungen, einen wesentlichen Punkt in einem Führerscheingesetz, das vom Nationalrat nicht zufriedenstellend beschlossen worden ist, abzuändern. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben nämlich – lassen Sie mich nur einen Punkt herausgreifen – damals festgestellt, daß mit dem B-Führerschein, also mit dem Auto-Führerschein, nur Anhänger gezogen werden dürfen, bei denen die Summe des höchstzulässigen Gesamtgewichtes von Zugfahrzeug und Anhänger 3 500 Kilogramm nicht übersteigt. Bei Übertretung dieser 3 500-Kilogramm-Gesamtgewichtsgrenze erfolgte der Entzug der Lenkerberechtigung über einen Zeitraum von drei Monaten.

Wir erachteten als Lösung dieses Problems, das natürlich vor allem Bauern betrifft, die Tiertransporte durchführen, einen erleichterten Zugang zur Kombination B plus E, also PKW-Führerschein plus Anhängerführerschein, und haben damals in unserer Arbeitsgruppe auch schon eine EU-Richtlinie herangezogen, die das ohne weiteres zuläßt. Wir haben Sie, sehr geehrter Herr


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