Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 165

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Bundesminister, damals mittels dieses Antrages aufgefordert, die Fahrprüfungsverordnung entsprechend zu ändern, und wir haben, wie gesagt, heute die Möglichkeit, unter anderem diesen Punkt endgültig, so glaube ich, zufriedenstellend abschließen zu können.

Das, was ich jetzt angeschnitten habe, ist nicht zuletzt auch ein Beitrag zu einer tierfreundlicheren Transportbestimmung in unseren Bundesländern, weil die überwiegende Mehrheit der Tiertransporte mit PKW-Anhängern erfolgt, die die Gesamtgrenze von 3 500 Kilogramm PKW plus Anhänger entsprechend ausweisen.

Eine Anmerkung möchte ich noch machen – ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Verkehrsminister, daß Sie mir jetzt wirklich ein wenig Gehör schenken, wiewohl ich weiß, daß Kollege Meier Ihnen sicherlich auch etwas Wichtiges mitteilen möchte. Gerade, weil Sie heute schon einige Male gesagt haben, Sie fühlen sich als Verkehrsminister äußerst kompetent, möchte ich hier auch Ihre Kompetenz zum Tiertransportgesetz ansprechen.

Es geht um die Frage, wie die Bahn konkret Tiertransporte nach Friaul durchführen kann. Aufgrund der Tunnelkatastrophe war es so, daß der niederösterreichische Rinderzuchtverband geplant hat, alle Transporte von Rindern in unser Exportland Italien, in unseren Nachbarstaat Italien in Zukunft mit der Bahn abwickeln zu lassen. Insgesamt sind es etwa 30 000 Kälber, zirka 10 000 Stück Großvieh, die in Summe in Niederösterreich pro Jahr abgesetzt werden, und ein nicht unwesentlicher Teil davon geht in den Export. Es erging eine Anfrage an die Österreichischen Bundesbahnen, ob sie diese Transporte als Alternative zu den bestehenden LKW-Transporten abwickeln könnten.

Ich glaube, Herr Bundesminister, wir sind uns einig in der Frage, daß die Bahn grundsätzlich die tierfreundlichere Möglichkeit für Tiertransporte bieten würde. Nur wenn die Fakten so aussehen, daß der Tiertransport mit dem LKW in sechs Stunden von Niederösterreich nach Friaul erfolgen kann, mit der Bahn allerdings 30 Stunden dazu benötigt werden, dann ist die Bahn nicht mehr als tierfreundliche Möglichkeit anzusehen. Daher – ich spreche Sie nochmals direkt an, Herr Bundesminister – sind hier Taten zu setzen. Hier wären schon Taten zu setzen gewesen, und ich appelliere an Sie, die ÖBB direkt darauf anzusprechen. Das, was derzeit die Bahn in Sachen Tiertransporte leisten kann, ist zuwenig.

Die Volkspartei, meine Fraktion, wird dem Gesetzesbeschluß des Nationalrates die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.13

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ernst Winter. Ich erteile ihm das Wort.

19.13

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Grasberger! Ich glaube auch, daß das Führerscheingesetz ein gutes Gesetz geworden ist, du hast einiges dazu gesagt.

Nun aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Tiertransportgesetz, das den Transport von Schlachttieren regelt: Es ist, wie wir alle wissen, das strengste in Europa, vielleicht überhaupt das strengste auf der ganzen Welt. Um Tierleiden zu vermeiden, ist der Zeitraum des Transportes auf sechs Stunden beziehungsweise auf 130 Kilometer auf Autobahnen beschränkt, und es muß der nächstgelegene Schlachthof angefahren werden. Die EU-Richtlinie sieht eine längere Transportzeit, nämlich acht Stunden, vor, beim Einsatz von Spezialfahrzeugen und bei bestimmten Tierarten eine Transportzeit von bis zu 24 Stunden.

Wir wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß ein deutscher Kraftfahrer bestraft wurde, weil er länger als sechs Stunden unterwegs war, nämlich genau 23 Stunden. Er hat berufen, eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, und der Verwaltungsgerichtshof beantragte beim EuGH eine Vorentscheidung. Diese besagt, daß der Schutz der Gesundheit der Tiere auch durch weniger einschneidende Maßnahmen als durch die Verkürzung der Trans-


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