Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 182

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38. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 1999) (1094/A und 1943/NR sowie 6009/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 36 bis 38 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen,

ein Bundesgesetz betreffend Grundsätze für den Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen sowie

ein Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein.

Die Berichterstattung über die Punkte 36 bis 38 hat Herr Bundesrat Schaufler übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Engelbert Schaufler: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Zum Tagesordnungspunkt 36, Futtermittelgesetz 1999, darf ich mich, weil der Bericht schriftlich vorliegt, auf den Antrag beschränken.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 37, Pflanzenschutzgrundsatzgesetz, liegt der Bericht ebenfalls schriftlich vor, sodaß ich mich ebenfalls auf den Antrag beschränken darf.

Da die im § 8 Abs. 2 enthaltene Fristsetzung für die Ausführungsgesetzgebung der Länder ein Jahr nicht überschreitet, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 15 Abs. 6 Bundes-Verfassungsgesetz nicht erforderlich.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 38, Weingesetz 1999, liegt der Bericht ebenfalls schriftlich vor. Ich beschränke mich daher ebenfalls auf den Antrag.

Da die im § 29 enthaltene Verfassungsbestimmung die Zuständigkeit der Länder in der Gesetzgebung und Vollziehung nicht einschränkt, bedarf diese nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf die Frau Präsidentin bitten, in die Debatte einzutreten.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein. (Bundesrat Weilharter meldet sich zur Geschäftsordnung.)

Kollege Weilharter hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

20.24

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark) (zur Geschäftsordnung): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Antragsteller, die Abge


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