Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 183

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ordneten Schwarzböck und Gradwohl, haben einen gesamtändernden Abänderungsantrag betreffend das Weingesetz und das AMA-Gesetz gestellt.

Meine Damen und Herren! Der Landwirtschaftsminister hat heute am Vormittag im Zuge der Fragestunde darauf hingewiesen und seine Bitte und seinen Wunsch geäußert, daß das AMA-Gesetz beschlossen werden möge. In den Einladungs-Avisos sind auch sowohl das AMA-Gesetz als auch das Weingesetz noch auf der Tagesordnung gestanden. Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat aber das AMA-Gesetz abgesetzt.

Ich bin der Meinung, daß sich die Antragsteller, die Abgeordneten Schwarzböck und Gradwohl, bei ihrer Vorgangsweise sehr wohl etwas gedacht haben, weil nämlich erstens ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den beiden Gesetzen besteht und zweitens die Bezeichnung "gesamtändernder Abänderungsantrag" verwendet wurde.

Meine Damen und Herren! Ich darf daher im Sinne des § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Antrag auf Aufschub der Entscheidung über den Verhandlungsgegenstand Tagesordnungspunkt 38 stellen.

20.26

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die Abstimmung über diesen Antrag erfolgt nach Ende dieser Debatte.

Ich darf jetzt Frau Kollegin Haunschmid zum Rednerpult bitten.

20.26

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Für mich als Wirtin ist es eine Verpflichtung, mich zum Weingesetz zu Wort zu melden. Herr Kollege Wilfing, Sie werden es nicht glauben, ich habe wieder etwas Negatives in diesem Gesetz gefunden. (Bundesrat Prähauser: Wenn man nur Negatives sucht!)

Es ist schrecklich! Ein blindes Hendl findet auch ein Körndl (Bundesrat Prähauser: Genau das war es!), und die Freiheitlichen finden halt immer wieder einen Stein da drinnen! Es ist halt einmal so! (Ruf bei der ÖVP: Sie finden das negativ?) Nein! Ich finde es nicht negativ, sondern positiv, wenn die Freiheitlichen etwas finden, was man aufzeigen kann und vielleicht besser machen könnte.

Für mich ist Wein ein sehr edles Getränk und österreichischer Wein ist für mich Kultur, die aus Österreich nicht mehr wegzudenken ist. Und österreichischer Wein ist der edelste Tropfen, er hat seit der Verordnung über die 0,5 Promille-Grenze als etwas Edles und Besonderes noch an Bedeutung gewonnen, denn wenn Sie in Gasthäuser gehen, werden sie bemerken, daß seither mehr Qualität als Quantität konsumiert wird.

Meine Damen und Herren! Nach dem alten Weingesetz lautete die Definition von Wein: "Wein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das durch alkoholische Gärung aus dem Saft frischer und für die Weinbereitung geeigneter Weintrauben hergestellte Getränk."

Der Weinhandel will aber ein ganz neues Gesetz, also macht der Herr Landwirtschaftsminister auch ein neues Gesetz, und die Regierungskoalition beschließt es. Was ist Wein nach dem neuen Weingesetz? – Das ist schwer zu sagen! Jedenfalls steht darin nirgends, daß Wein durch Gärung von Trauben entsteht. Was dieses Gesetz aber – und jetzt passen Sie ganz genau auf! – in puncto Wein bestimmt, gilt dem Sinne nach auch für sämtliche andere Erzeugnisse, die unter dieses Gesetz fallen. Es ist darin nämlich meist nicht von Wein, sondern von "Erzeugnissen" die Rede.

Eine "Kostprobe" dieses neuen Weines sei Ihnen mit folgendem Zitat gegeben: "Bei Erzeugnissen sind ausschließlich önologische Verfahren und Behandlungen zulässig, die in den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft für Wein oder in diesem Gesetz vorgesehen sind." – Also ich glaube, damit läßt man langsam die Katze aus dem Sack!


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