Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 184

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Weiters heißt es darin: "Sofern es nicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft erlaubt ist, ist das Zusetzen von Stoffen verboten, die ihrer Beschaffenheit nach geeignet sind,

1. Erzeugnisse zu vermehren, wie insbesondere das Zusetzen von Wasser,

2. über wesentliche Eigenschaften des Erzeugnisses zu täuschen,

3. vorgenommene unzulässige Änderungen oder Zusätze zu decken oder

4. die chemische Zusammensetzung des Erzeugnisses zu verändern." – Zitatende.

Der Schluß daraus muß lauten: Wenn es die Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft erlauben, dann kann man pantschen und Wasser oder sonstige Zusätze dazugeben. (Ironische Heiterkeit und Rufe bei SPÖ und ÖVP.)

Ich zitiere weiter: "Insbesondere ist das Zusetzen von Farbstoffen, Süßungsmitteln, Konservierungsmitteln ..." (Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Ich habe nur gesagt, daß es so sein wird.

"Insbesondere ist das Zusetzen von Farbstoffen, Süßungsmitteln, Konservierungsmitteln und anderen Stoffen verboten, sofern es nicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft erlaubt ist." – Zitatende. Also: Es ist wieder einmal alles erlaubt, wenn es die Europäische Gemeinschaft erlaubt!

"Wer Wein in Verkehr bringt, hat vorzusorgen, daß er nicht durch äußere Einwirkung hygienisch nachteilig beeinflußt wird, soweit" – passen Sie ganz genau auf! – "dies nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar ist."

Ich schließe daraus, meine Damen und Herren: Wer in Zukunft Wein aus selbst geernteten Trauben durch alkoholische Gärung erzeugt, ist selbst schuld, denn er wird relativ streng kontrolliert. Sein AMA-Beitrag richtet sich nach seinen Weingartenflächen, er muß also pro Hektar bezahlen. Er muß mit unfairen Praktiken konkurrieren.

Für alle übrigen Erzeugnisse, meine Damen und Herren, gilt der segensreiche liberale Tankwagenexport. Nicht nur einem echten Winzer und Gastronomen, der ein wunderbares Produkt in seinem Keller zur Ausschank bereit hält, sondern auch dem Genießer von diesem wunderbaren reinen Produkt muß es zu Herzen gehen, wie ein Landwirtschaftsminister Masse einer Erzeugung nach EU-Verordnung billigst verschleudern läßt.

Der Feinkostladen Österreich, das Besondere dieses Landes, wird wiederum in Frage gestellt. Ich habe das schon wiederholt hier betont. Unsere beste Tourismuswerbung und die Garantie einer hervorragenden Gastlichkeit war immer unser Land, unsere Kultur, unsere herrlichen reinen Produkte und die ehrlichen Menschen, die diese ehrlichen Produkte erzeugen und auf den Markt bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der nächste Weinskandal, meine Damen und Herren, wird nicht lange auf sich warten lassen. (Bundesrat Dr. Maier: In welchem Land? Wo?) Ein grausliches Prosit, meine Herren Weinlobbyisten! Mein herzliches Beileid an die ehrlichen kleinen Weinbauern! Wir werden aus Solidarität und im Interesse der kleinen Weinbauern diesem Weingesetz die Zustimmung verweigern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

20.32

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzten Wochen haben wieder einmal gezeigt, daß gerade im Futtermittelbereich mit äußerster Sorgfalt vorgegangen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite