"Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, hinsichtlich der Dioxinkontamination von Lebens- und Futtermitteln folgende Maßnahmen zu setzen:
Offenlegung aller bisher verfügbaren Daten und Fakten,
klare Benennung und lückenlose Auflistung der
dioxinverdächtigen,
tatsächlich dioxinhaltigen
Lebens- und Futtermittel zwecks Information der Verbraucher und Landwirte,
rasche und lückenlose Beschlagnahme tatsächlich kontaminierter Lebens- und Futtermittel,
Importstopp für verdächtige Lebens- und Futtermittel,
Abgeltung für schuldlos zu Schaden gekommene bäuerliche Betriebe,
ausreichende budgetäre Dotierung der Lebensmitteluntersuchungsanstalten, um erforderliche Geräte und ausgebildetes Personal für die notwendigen Rückstandsuntersuchungen einsetzen zu können.
Abgesehen von diesen Sofortmaßnahmen wird die Bundesregierung aufgefordert, in Zusammenwirken mit den zuständigen EU-Gremien
rasch ein Dioxin-Ausstiegsprogramm für alle Mitgliedstaaten zu entwickeln und umzusetzen,
im Rahmen der EU-Umweltpolitik und des Betriebsanlagerechtes die Emissionskontrolle für Dioxin bei den Verursachern zu intensivieren,
EU-weit einheitliche strenge Dioxin-Grenzwerte zu beschließen."
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Herr Präsident! Ich bitte Sie, diesen Entschließungsantrag mit in die Verhandlungen einzubinden.
Meine Damen und Herren! Noch ein paar Bemerkungen zum Weingesetz: Kollege Winter hat aus seiner Sicht zum Weingesetz Stellung genommen, und ich bin sehr froh, daß Kollege Winter nur über Wein redet und nicht Wein produziert. Herr Kollege Winter! Denn wenn Sie das produzieren oder so produzieren müßten, wie Sie es gesagt haben, dann würden, so glaube ich, die meisten hier in diesem Hause abstinent leben und unter Umständen keinen Wein mehr trinken. (Bundesrat Winter: Was Haunschmid gesagt hat – dann würde ich keinen kaufen! – Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Das Weingesetz selbst jetzt in einem Husch-Pfusch-Verfahren zu beschließen, stiftet nicht nur Verwirrung, sondern gefährdet auch das Weinland und den Weinstandort Steiermark. Es dürfte Ihnen allen bekannt sein, daß gerade die steirischen Weinbauern in der letzten Zeit in der Lage waren, doch ein Qualitätsprodukt zu produzieren, einen Wein zu keltern und zu verkaufen, der sich weit über die Grenzen der Steiermark hinaus bewährt hat, nämlich die steirische Spezialität, den steirischen Bergwein, der besonderen Qualitätskriterien unterliegt.
Meine Damen und Herren! Mit den neuen Begriffsbestimmungen im Weingesetz, das Sie vorhaben, stiften Sie Verwirrung. Mit dieser neuen Begriffsbestimmung "Berglandwein" gefährden Sie den steirischen Bergwein. Die Beschlußfassung dieses Weingesetzes ist einen Schlag gegen die steirische Landwirtschaft. Sie werden verstehen, daß wir als Freiheitliche – ich hoffe, auch die steirischen Vertreter – diesem Weingesetz unsere Zustimmung nicht geben können.
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