Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 192

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(Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Schicker: Jetzt übertreibst du! – Bundesrat Winter: Wenn das Haider hört, hast du heute den letzten Tag gehabt! – Heiterkeit bei der SPÖ.)

21.06

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Der von den Bundesräten Weilharter und Genossen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Dioxinmisere – importiert und hausgemacht ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.

21.06

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte nur wenige Sätze sagen. Herr Bundesrat Weilharter! Die Futtermitteluntersuchungen, die in der Vergangenheit durchgeführt worden sind, haben selbstverständlich auch Dioxin als Untersuchungsgegenstand beinhaltet. Selbstverständlich ist die Intensität der Dioxinuntersuchungen nach den belgischen Vorfällen erhöht worden. Aber es stimmt nicht, was Sie gesagt haben, daß es keine Dioxinuntersuchungen gegeben hat (Zwischenruf des Bundesrates Weilharter ), sondern es ist im Zuge der routinemäßigen Untersuchungen selbstverständlich auch auf Dioxin untersucht worden.

Zur Frage des Weingesetzes: Frau Bundesrätin Haunschmid! Ich möchte Ihnen nur einige Informationen geben. Erstens: Es handelt sich um einen Initiativantrag, gnädige Frau Bundesrätin, den Abgeordnete des Nationalrates auf Basis der praktischen Erfahrungen, die mit den Weinbauern und Vertretern der Weinwirtschaft intensiv diskutiert wurden, erarbeitet haben. Das Landwirtschaftsministerium hat selbstverständlich das Know-how zur Erarbeitung dieses Initiativantrages zur Verfügung gestellt.

Zweitens, Frau Bundesrätin, ist es eine mehr als 1000jährige Erfahrung, daß Wein durch Gären entsteht.

Drittens, Frau Bundesrätin, wird die österreichische Bundesgesetzgebung gut beraten sein, auf Wiederholungen zu verzichten, weil die europäische Weinmarktordnung bereits grundlegend die Definition enthält, was Wein ist, und eine Dublette ist im österreichischen Weingesetz nicht erforderlich.

Viertens: Das österreichische Weingesetz hält unmißverständlich an der Qualitätsorientierung fest und hält unmißverständlich an der Hektarhöchstbegrenzung zur Sicherung der Qualitäten fest, gnädige Frau! Interessanterweise ist im Landwirtschaftsausschuß des Nationalrates von Abgeordneten der FPÖ kritisiert worden, daß dieses Weingesetz in einzelnen Punkten zu restriktiv sei und daß die FPÖ eine andere Weingesetzgebung wollte. Aber dort wurde das gegenteilige Argument von dem, was Sie heute hier gebracht haben, angeführt.

Frau Bundesrätin! Ich verwehre mich im Interesse der österreichischen Weinbauern ganz klar gegen all das, was Sie hier gesagt und insbesondere angedeutet haben, was Sie offensichtlich gerne herbeigeredet hätten. Ich garantiere Ihnen, daß die österreichischen Winzer an der Qualitätsorientierung unmißverständlich festhalten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Die österreichischen Winzerinnen und Winzer haben es nicht verdient, daß hier vom Panschen geredet und ein Weinskandal herbeigeredet wird, den es nicht gibt, Frau Bundesrätin! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrätin Haunschmid: Die Möglichkeit wird freigegeben!)

Sie werden verstehen, daß ich als Landwirtschaftsminister diesbezüglich etwas emotionell bin. Insbesondere von einer Wirtin hätte ich das Wort "Panschen" nicht erwartet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.09

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.


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