Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 41

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Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat! Ich habe mich dieser Frage nicht mit Scheuklappen genähert, sondern habe mit einer Reihe von Personalchefs und auch -chefinnen von wesentlichen Unternehmen gesprochen.

Solange Teilzeit weiblich ist – Teilzeit ist in Österreich in hohem Maße weiblich –, so lange wird ein Rechtsanspruch auf Teilzeit allzu leicht ein Schuß ins Knie der Frauen selbst werden, denn neben der Tatsache, daß nur Frauen schwanger werden und Kinder bekommen können, hätten Frauen dann gewissermaßen auch noch den Rucksack mitzutragen, daß sie auch noch einen Rechtsanspruch auf Teilzeit haben, die Männer nicht – also: Im Zweifelsfall nehmen wir gleich den Mann, der fällt weniger oft aus und hat auch keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit.

All diese Personalchefs haben mir allerdings gesagt, daß es in ihren Unternehmungen auf betrieblicher Ebene ohnehin für Eltern – in der Praxis sehr oft für die Mütter – von Kindern im Vorschulalter die Möglichkeit für flexible Arbeitszeitmodelle, für Teilzeitmodelle gäbe, daß das selbstverständlich sei.

Ich plädiere dafür, diese Frage auf der Ebene der betrieblichen Sozialpartnerschaft zu belassen und nicht den krampfhaften und für die Frauen vielleicht nicht förderlichen, sondern sogar benachteiligenden Versuch zu unternehmen, mit der Gesetzespeitsche drüberzufahren.

Das gilt auch für eine Verlängerung der Behaltefrist – das ist dann wieder frauenimmanent, das wird dann allzu leicht ein Nachteil für die Frauen.

Die Ebene der betrieblichen Sozialpartnerschaft scheint mir besser dafür geeignet, dort sollte man es machen, und in vernünftigen Unternehmungen geschieht es ohnehin. Die Bevormundung durch den Gesetzgeber erscheint mir erst als zweitbeste Möglichkeit.

Außerdem habe ich auch recherchieren lassen, wie sich die Situation in Europa darstellt: In Schweden gibt es dieses Recht auf Teilzeit, das ist richtig. In den Niederlanden mit einer durchaus sozialdemokratisch geführten Regierung ist diese Frage im Parlament von den Grünen vorgetragen und von den Sozialdemokraten abgelehnt worden.

Präsident Jürgen Weiss: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist sehr löblich, aber es gibt auch Frauen, die über den jetzt möglichen Zeitraum hinaus gerne zu Hause bleiben und ihre Kinder selbst betreuen. Diese Frauen fühlen sich aber oft diskriminiert.

Welche Maßnahmen können Sie sich vorstellen, damit der Arbeitsplatz Familie aufgewertet wird?

Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Ich habe schon vor einigen Minuten gesagt, daß mir eine Trennung zwischen der vom Gesetzgeber vorgesehenen Karenzierung und der betrieblichen Karenzierung zweckmäßig erscheint.

Ich habe im Hohen Hause in einem Gespräch mit einer sehr qualifizierten Journalistin die Beobachtung machen müssen, daß auch sie dachte, daß auch die Karenzzeit auf 18 Monate reduziert worden wäre. Das stimmt nicht. Die Karenzzeit ist nach wie vor 24 Monate, und ich meine, daß Maßnahmen, wie sie zum Beispiel der Arbeitgeber Bund und andere Arbeitgeber setzen, mit denen längere Karenzierungen ermöglicht werden, zweckmäßig sind.

Ich kenne große deutsche Automobilunternehmen, die eine Karenzierung von maximal zehn Jahren ermöglichen, allerdings dann für alle Kinder gewissermaßem im Paket, und eine wirklich


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