Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 44

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Präsident Jürgen Weiss: Ich lasse sogleich darüber abstimmen, ob über diesen Fristsetzungsantrag eine Debatte durchgeführt werden soll.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Durchführung einer Debatte über den genannten Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Durchführung einer Debatte über den Fristsetzungsantrag ist somit angenommen.

Gemäß § 49 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beschränke ich die Redezeit für jeden Bundesrat auf fünf Minuten.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Albrecht Konecny. – Bitte.

10.23

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben dieser Debatte zugestimmt, weil es keine Gelegenheit geben kann, bei der wir einer Diskussion über dieses unser eigenes Gremium ausweichen wollen. Es ist keine Frage ... (Heiterkeit des Bundesrates Ing. Scheuch. )  – Wie meinen, Herr Kollege? Haben einen Scherz gemacht? (Bundesrat Ing. Scheuch: Nein, leider nicht!)  – Leider nicht, sehen Sie!

Es gibt in diesem Haus eine Partei, in deren seit langem bestehenden Programm allemal die Auflösung des Bundesrates festgehalten ist beziehungsweise war. In dieser Partei erzählt man frischgebackenen Bundesräten, daß sie eh nichts zu tun haben, worauf sie dann, nachdem es einige ... (in Richtung des Bundesrates Ing. Scheuch )  – Herr Kollege, ich weiß nicht, was man Ihnen erzählt hat, Ihrem Vorgänger hat man gesagt, daß man hier nichts zu tun hat. Und als er daraufgekommen ist, daß das leider nicht stimmt, hat er uns in der letzten Sitzung mitgeteilt, daß er wegen Überlastung sein Mandat zurücklegt. Ob das wirklich die Grundlage für eine konsistente Politik zur Aufwertung des Bundesrates ist, möchte ich füglich in Zweifel ziehen.

Aber daß dieser Bundesrat, wie jedes demokratische Gremium, seine Notwendigkeit immer wieder in der Praxis unter Beweis stellen muß, ist ebenso unbestritten wie die Tatsache, daß die Rahmenbedingungen, unter denen sich diese Praxis abspielt, durchaus, wenn sie als unzureichend empfunden werden, nachzujustieren sind. Wir haben in vielen Gremien dieses Hauses, aber auch in unseren eigenen Parteien, ohne daß wir – wie auch ich zugeben muß – damit alle überzeugt haben, Diskussionen darüber geführt, wie die Rechtsstellung, die Verfassungsstellung des Bundesrates und seine Kompetenzen ausgeweitet werden können, wie seine Arbeitsweise verbessert werden kann. Dazu stehen wir, und ich glaube, daß es eine Reihe von wesentlichen Vorschlägen gibt, die über das hinausgehen, was in den drei hier angeführten Anträgen festgehalten wird.

Ich halte es zwar für eine starke Übertreibung, daß die Frage, ob der Bundesrat abgeschafft werden soll oder nicht, zum wahlkampfbeherrschenden Thema wird; ich halte das eher für das Auftreten des Halleyschen Kometen, der mit großer Regelmäßigkeit durch das Sommerloch zischt, aber das soll daran nichts ändern.

Ich möchte allerdings auch folgendes klar zum Ausdruck bringen: Die Frage einer Verfassungsneukonstruktion – um nicht das zugegebenermaßen durch allzu häufige Benützung ein wenig ausgelutschte Wort von der "Bundesstaatsreform" in den Mund zu nehmen – ist sicherlich nicht ein Thema, das im Wahlkampf in Ruhe, Gelassenheit und mit Augenmaß diskutiert werden kann. Ich weiß nicht, welche innere Frist Sie bis zum 17. September festsetzen und was der 17. September an besonderen Merkmalen an sich hat, daß dann die Vorstellungen des Bundesrates – seine eigenen Vorstellungen – über seine Neukonstruktion vorliegen müssen.


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