Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 43

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Diese genannten Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Ich gebe weiters bekannt, daß ein gemeinsames Schreiben des Bundeskanzlers und des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten betreffend Nominierung von Dr. Franz Fischler für die Funktion des österreichischen Mitglieds der Europäischen Kommission für den Aufgabenbereich Landwirtschaft gemäß Artikel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz vorliegt.

Fristsetzungsantrag

Präsident Jürgen Weiss: Weiters gebe ich bekannt, daß die Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates eingebracht haben, wonach dem Ausschuß für Verfassung und Föderalismus zur Berichterstattung betreffend die Anträge 89/A, 85/A und 93/A eine Frist bis 17. September 1999 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Ich darf bekanntgeben, daß es sich um folgende Anträge handelt:

Antrag 89/A der Bundesräte Dr. Kapral und Kollegen betreffend Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird,

Antrag 85/A der Bundesräte Dr. Schambeck und Kollegen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Finanz-Verfassungsgesetzes sowie

Antrag 93/A der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Finanz-Verfassungsgesetzes.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Bundesrat Dr. Bösch gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

10.20

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute diesen Fristsetzungsantrag in bezug auf diese drei Anträge betreffend den Bundesrat und seine Reform eingebracht, weil wir Freiheitliche es für notwendig halten, daß die Reform des Bundesrates endlich aus dem Bundesrat heraus betrieben und auch endlich hier in den Gremien des Bundesrates diskutiert wird.

Meine Damen und Herren! Alle substantiellen Anträge dazu – ob sie Regierungsvorlagen oder Bundesratsanträge sind – beginnen bei der schon legendären Bundesstaatsreform, sind aber mittlerweile – Sie wissen das alle – parlamentarisch versandet.

Wir Freiheitliche empfinden das als verantwortungslos. Wir Freiheitliche wollen einen effizienten Bundesrat, der in der Gesetzgebung auch eine essentielle Rolle spielen kann. Die Meinung, daß man, wenn sich der Bundesrat nicht bessert, ihn abschaffen könnte, ohne daß irgend jemandem in dieser Republik ein Schaden entstünde, gewinnt zunehmend Anhänger – auch bei den Regierungsparteien und nicht nur bei der Opposition.

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitliche sind der Ansicht, daß in einer solchen Situation selbstbewußte Parlamentarier, die wir sein müßten, gefordert sind.

Ich stelle daher den Antrag, zu dem von uns eingebrachten Fristsetzungsantrag eine Debatte abzuhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.22


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