Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 73

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Überwachung und des Verkaufes der Vignette hervorragende Ergebnisse der mobilen Überwachungseinheiten gibt.

Gerade das Bundesministerium für Inneres macht immer deutlich, daß man dem Grundsatz entsprechen möchte, daß die Sicherheitsexekutive von allen artfremden Aufgaben entlastet gehört. Daher ist es unverständlich, warum Sie sich damals schriftlich an alle Ausschußmitglieder gewandt haben und die Zollwache, wenn man so will, ausbremsen wollten.

Beim Schengen-Informationssystem, das ich hier schon mehrmals angesprochen habe, ist es auch so, daß die Zollwache oder die Zollverwaltung insgesamt diskriminiert wird. Es gibt mehrere Artikel in den Schengen-Übereinkommen, in denen die Zollverwaltung namentlich dafür auch vorgesehen ist. Nur bei der nationalen Umsetzung haben Sie noch immer nicht die Voraussetzungen dafür geschaffen.

Es liegt mir auch ein Schreiben des Rates der EU vor, aus dem eindeutig hervorgeht, daß die Zollverwaltung in Österreich in diesem Bereich noch immer diskriminiert wird. Gerade die Zollwache hat aber immer wieder sehr spektakuläre Erfolge im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Zum Beispiel werden Rekordmengen an Suchtgift sichergestellt. Bis 1997 lagen wir immer im Bereich von 200 Kilogramm, diese Menge ist im Vorjahr bei weitem übertroffen worden. Oder: Erst vor kurzem wurden drei Tonnen Waffen, die für die italienische Mafia bestimmt waren, beschlagnahmt. Es waren dies 450 Gewehre und Pistolen. Es ist daher unverständlich, warum man sich in diesem Zusammenhang immer noch weigert, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Gerade bei der Änderung dieses SPG werden auch die Gemeindewachkörper – dabei handelt es sich um rund 1 500 Bedienstete – mitaufgenommen.

Ganz grotesk wird es aber, wenn man sich mit der Frage des Menschenrechtsbeirates auseinandersetzt. § 15c sieht vor, daß der Menschenrechtsbeirat ermächtigt wird, jede Dienststelle der Sicherheitsexekutive, jeden Ort der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die Sicherheitsexekutive mittels einer Delegation oder einer Kommission zu besuchen. Es gibt in weiterer Folge noch eine Fülle von Rechten, die man da zubilligt.

Aufgrund der Tatsache, daß die Zollwache in das SPG nicht aufgenommen wird, kommt es jetzt zum Beispiel zu folgender grotesker Situation:

Zollämter zweiter Klasse, das sind jene mit eingeschränkter Abfertigungsbefugnis, sind zum Beispiel im Burgenland das Zollamt Rattersdorf und das Zollamt Pamhagen. Das Zollamt Rattersdorf ist mit Grenzgendarmen besetzt, die auch zollrechtliche Agenden wahrnehmen. Das Zollamt Pamhagen ist rein mit Zollwachebeamten besetzt. Das heißt, diese Kommission wird bei gleich gelagerten Amtshandlungen, bei gleich gelagerten Fällen, die Möglichkeit besitzen, beim Zollamt Rattersdorf Einsicht zu nehmen, ihre Rechte wahrzunehmen, beim Zollamt Pamhagen dagegen nicht. Auch das kann verstehen wer will, wir Freiheitlichen sicher nicht. (Bundesrat Schöls: Das ist Ihr Problem!)

Kollege Schöls macht sich immer solch große Sorgen um die Beamten. Das ist ein klassisches Beispiel. Das ist also unser Problem. In Wahrheit ist es das Problem des Gesetzgebers. (Zwischenruf des Bundesrates Schöls. ) – Ich machte jetzt auf einen, wie ich meine, gravierenden Mißstand aufmerksam (Beifall bei den Freiheitlichen), aber bei Kollegen Schöls ist es Usus, daß die Regierung nicht kritisiert werden darf. Diese ist unfehlbar, diese macht immer alles bestens.

Auf den Menschenrechtsbeirat wird mein Kollege Böhm noch näher eingehen.

Im Sicherheitspolizeigesetz gibt es sehr positive Ansätze, wie die Sicherheitsakademie, die Einführung der DNA-Analyse, aufgrund derer in den letzten zwei Jahren schon spektakuläre Fälle aufgeklärt werden konnten, unter anderem vier Morde, 17 Vergewaltigungen und viele andere Straftaten mehr. Auch die Einbindung der Gemeindewachkörper ist unserer Meinung nach äußerst positiv.


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