Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 74

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Allerdings fehlt uns im SPG die erweiterte Gefahrenerforschung. Auch das ist völlig unverständlich und zeigt, wenn man sich näher damit auseinandersetzt, daß es einzig und allein an der Koalition gelegen ist, wenn das nicht geschieht. Diese sagt zwar aus, daß das zwingend miteinzubeziehen gewesen wäre, jedoch konnte aufgrund anderer Dinge, wie zum Beispiel das Militärbefugnisgesetz, keine Einigung erzielt werden. Das ist also absolut bedauerlich. – Wir werden daher dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.29

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Repar. Ich erteile es ihm.

12.29

Bundesrat Mag. Harald Repar (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Sicherheitspolizeigesetz möchte ich mit einigen allgemeinen Bemerkungen beginnen. Im Vordergrund steht für mich die Überlegung, daß das Sicherheitsbedürfnis der Menschen einen der wichtigsten politischen Aufträge darstellt. Sicherheit gehört für mich zu den elementarsten Grundvoraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft.

Die Lebensqualität der Menschen hängt ganz entscheidend davon ab, wie sehr sie ihre Lebensinteressen frei und ohne Angst vor Bedrohungen, welcher Art auch immer, entfalten können. Daher muß die Sicherheit der Bürger bei allen politischen Überlegungen einen zentralen Stellenwert einnehmen.

Eng verbunden mit der Garantie einer gewissen Sicherheit ist auch das Monopol des Staates dafür. Wir bekennen uns dazu, daß staatliche Institutionen, wie etwa die Exekutivorgane, das ausschließliche Recht haben sollen, Gesetzesverletzungen zu unterbinden und den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen.

Faktum ist aber auch, daß sich die Formen der Kriminalität ständig weiterentwickeln und daraus ständig neue Herausforderungen an die Sicherheitsorgane des Staates erwachsen. Wir müssen daher unseren Exekutivorganen auch die Instrumente in die Hand geben und die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit allen Formen der Kriminalität – ich erwähne hier neue Arten, wie organisierte Kriminalität, Schlepperunwesen – adäquat begegnet werden kann.

Daher plädiere ich auch dafür, unserer Exekutive moderne Fahndungsmethoden, wie etwa die DNA-Analyse oder die Schleierfahndung, zu ermöglichen. Neue Uniformen und neue Unterkünfte sind einfach zu wenig. Neben der Beistellung modernster Geräte und modernster Methoden müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Und genau darum geht es bei der heute vorliegenden Gesetzesnovelle.

Speziell bei der DNA-Analyse hat sich bereits gezeigt, daß damit Verbrechen aufgeklärt beziehungsweise auch Verdächtige von Schuld freigesprochen werden konnten, was ohne Einsatz dieser DNA-Analyse nicht möglich gewesen wäre.

Selbstverständlich darf das Sicherheitsmonopol des Staates nur nach ganz klaren Regeln und nur in ganz klar abgesteckten Grenzen funktionieren. Mit dem neuen Sicherheitspolizeigesetz wurde diese schwierige Aufgabe, so meine ich, doch sehr gut gelöst. Der Exekutivbeamte braucht klare Regeln, an denen er sich bei seiner schwierigen Aufgabe orientieren kann. Gerade im Bereich der Exekutive kann und darf es nicht so sein, daß einzelne wegen unklarer Bestimmungen nach Gutdünken operieren.

Hervorheben möchte ich die mit dieser Novelle gesetzlich geregelte Installierung eines Menschenrechtsbeirates. Es ist richtig und notwendig, einen solchen Beirat zu haben, der vor allem über die praktische Umsetzung der Fremdenpolitik wachen wird. Andere Staaten haben keinen solchen Beirat. Österreich nimmt damit wieder einmal eine positive Vorreiterrolle ein, die auch von Amnesty International gewürdigt wurde.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite