Herr Bundesrat Schöls hat recht – da muß ich ihm beipflichten – betreffend Einladung der Sicherheitsakademie – Grundsteinlegung. Ich selbst bin sehr überrascht gewesen, daß keine Vertreter der Politik anwesend waren (Bundesrat Schöls: Keiner stimmt nicht, Herr Minister!) , weil es das Prinzip des Innenministeriums ist, bei Eröffnungen, weil wir uns da positiv präsentieren können, auch die politischen Parteien und ihre Repräsentanten und Vertreter einzuladen. In dem Fall war es leider nicht so, wobei ich aber dazusagen möchte, ohne daß ich die Schuld von mir abschiebe, daß nicht das Innenministerium, sondern die Bundesimmobiliengesellschaft eingeladen hat, eine sehr interessante und gut funktionierende Gesellschaft, die aber nicht im Einflußbereich des Innenministers ist.
Sie haben außer dem Ressortverantwortlichen nur den Bürgermeister von Traiskirchen eingeladen, und der Bürgermeister von Traiskirchen hat es halt nicht als seine Aufgabe gesehen, die politischen Vertreter einzuladen, was ich im nachhinein bedauere. Ich habe mir für die Zukunft vorgenommen, auch bei Einladungen, die über die Bundesimmobiliengesellschaft gehen, sehr darauf zu achten, daß politische Vertreter aller Parteien eingeladen werden. Aber ich bin stolz darauf, daß Bundesrat Schöls bei der Sicherheitsakademie dies als einziges mit weinendem Auge betrachtet, mit allem anderen jedoch einverstanden ist.
Das ist für mich auch deshalb so wichtig, weil die Landesparteigeschäftsführerin der ÖVP Niederösterreich einige Tage davor in einer pamphletartigen Aussendung vom Innenminister die Sicherheitsakademie eingefordert hat. Ich glaube, daß allein das schon zeigt, wie wichtig und notwendig es ist, daß diese Grundsteinlegung endlich erfolgt ist und daß wir mit der heutigen Beschlußfassung auch die rechtliche Grundlage dafür schaffen.
Zur Frage der Gemeindewachekörper möchte ich sagen, daß das eine sehr wichtige Unterstützung für die Arbeit der österreichischen Exekutive ist – auch Bundesrat Schöls hat es so gesagt
–: 1 500 Leute kreuz und quer im Bundesgebiet verstreut, vor allem aber im Bundesland Vorarlberg. Eigentlich war vorgesehen, daß diese Gemeindewachekörper im Rahmen der Bundesstaatsreform zusätzliche Kompetenzen erhalten sollen. Die Bundesstaatsreform ist leider nicht vollzogen beziehungsweise umgesetzt worden. Trotzdem habe ich in dieser Sicherheitspolizeigesetz-Novelle, wie ich es vor einem Jahr in diesem Haus versprochen habe, die rechtliche Stellung der Gemeindewachekörper verbessert.Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schlußendlich möchte ich sagen, daß das Thema "erweiterte Gefahrenerforschung" ein Thema für Pharisäer ist, und zwar deswegen, weil sich zwar alle politischen Parteien – abgesehen von den Grünen und den Liberalen, die entschieden dagegen sind – zur erweiterten Gefahrenerforschung bekennen, aber letztlich der Innenminister mit diesem seinem Anliegen alleingelassen geworden ist. Es hat weder in meiner eigenen Partei ein gestiegenes Interesse daran gegeben, die erweiterte Gefahrenerforschung jetzt noch durchzubringen, noch hat ein Interesse daran in der Österreichischen Volkspartei bestanden, die das sehr bewußt an die Reform der Militärnachrichtendienste gekoppelt hat, was auch ich für notwendig halte – das sage ich gleich dazu –, noch hat die Freiheitliche Partei ein Interesse daran gezeigt, denn diese wollte im Nationalrat zur Behandlung des Sicherheitspolizeigesetzes einen Unterausschuß einsetzen, und wenn das der Fall gewesen wäre, dann gäbe es heute keine Beschlußfassung der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle, sondern wahrscheinlich erst in der neuen Legislaturperiode.
Ich glaube, daß es notwendig und wichtig wäre, daß alle politischen Parteien vom Lippenbekenntnis zur Tat übergehen und sich dessen bewußt werden, daß die erweiterte Gefahrenerforschung extrem wichtig ist.
Worum geht es bei der erweiterten Gefahrenerforschung? – Es geht dabei darum, daß die österreichische Exekutive, vor allem die staatspolizeilichen Organe der österreichischen Exekutive, die Möglichkeit haben, gegenüber politischen oder anderen Gruppen innerhalb unserer Gesellschaft, die keinen Straftatbestand gesetzt haben, trotzdem Ermittlungen, Observationen durchzuführen, wenn die Möglichkeit oder die Gefahr oder Indizien für kommende Straftaten bestehen. Angesichts der Bedrohungen, die aus dem Ausland in immer stärkerem Maße nach Österreich überschwappen, angesichts der gesamten Ereignisse rund um die Kurden-Proble
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