Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 95

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Präsident Jürgen Weiss: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich mitteilen, daß wir keinen Widerspruch zur Geschäftsordnung sehen würden, wenn sich die Herren ihrer Sakkos entledigen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der SPÖ.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

13.52

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle tangiert und umfaßt eine ganze Fülle von Gesetzen, sie hat eigentlich nur ein Ziel: Weil auf die sogenannten ausgegliederten Bereiche aus dem öffentlichen Dienst, in diesem Fall also auf die Post, das Beamtendienstrecht nicht 1 : 1 beziehungsweise gar nicht umlegbar ist, versucht man von seiten der Koalition natürlich, diesen ausgegliederten Bereichen und dort wieder nur einer bestimmten Gruppe den Beamtenstatus zu übertragen. Meine Damen und Herren! Daher ist das der Versuch, in einem Federstrich das Poststrukturgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Gehaltsgesetz, die Reisegebührenvorschrift und das Bundesfinanzgesetz zu novellieren.

Den Beschäftigten in diesen ausgegliederten Bereichen, vor allem bei der Post, geben Sie das Gefühl, daß sie den Beamtenstatus erhalten, aber es werden nicht alle davon betroffen sein, sondern leider wieder nur jene Gruppe – das ist die kleinere – der mittleren und höheren Einkommensbezieher. Direkt davon betroffen ist die Masse der Postbediensteten nicht. Der sogenannte Postler, wenn Sie gestatten, wird daraus keinen Vorteil oder Nutzen ziehen können.

Meine Damen und Herren! Ein Poststrukturgesetz müßte viel mehr neue Akzente setzen, und ich denke, es hätte durch dieses Gesetz für die Betroffenen auch ein leichterer Zugang zu ihren Interessen gewährleistet werden müssen. Ich denke zum Beispiel an die Selbstbestimmung im Hinblick auf die Personalvertretung. Es ist nach wie vor so, daß das Poststrukturgesetz beziehungsweise die Post-Betriebsverfassung kleineren Gruppen oder überparteilichen Gruppen nicht ermöglicht, als Belegschaftsvertreter zu kandidieren, weil für diese Gruppen die Quoten nach wie vor höher festgesetzt sind als für andere.

Meine Damen und Herren! Ich hätte mir erwartet, daß bei einer Strukturreform auch darauf eingegangen wird. Ich hätte mir von einem Strukturgesetz auch erwartet, daß vor allem auf die Rationalisierung innerhalb der Post eingegangen wird. Sie alle wissen, daß die Rationalisierungen im Bereich der Post zu Lasten der Mitarbeiter durchgeführt werden und es zu eklatanten, großen Personaleinsparungen kommt. Immer weniger Bedienstete haben immer mehr Aufgaben zu erfüllen oder zumindest jene Aufgaben zu erfüllen, die bisher eine größere Gruppe erledigt hat. Ein Strukturgesetz hätte nach freiheitlicher Auffassung darauf abzielen und eingehen müssen. Das ist aber nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ein Poststrukturgesetz müßte aber auch berücksichtigen, daß die wenigen Mitarbeiter, die dort noch beschäftigt sind, auch immer mehr Aufgaben übertragen bekommen. Es wird nicht mehr nur der Postverkehr im klassischen Sinne bewerkstelligt, sondern es wird von den Postbediensteten auch der Verkauf von Produkten abgewickelt, beginnend von den Brieflosen bis zu verschiedensten Musik- und Elektronikartikeln. Diese Aufgaben sind diesen Leuten übertragen und zum Teil auch angeordnet worden. Darauf hätte ein Poststrukturgesetz auch Bedacht nehmen müssen.

Meine Damen und Herren! Aber ein Poststrukturgesetz und vor allem ein Post-Betriebsverfassungsgesetz müßten auch dafür sorgen, daß Klarheit für die Dienstnehmer innerhalb der Post geschaffen wird, denn aufgrund der Ausgliederung werden Dienstverhältnisse für kleinere Bedienstete jetzt nur mehr zeitlich begrenzt, das heißt befristet, geschlossen, diese befristeten Verträge werden immer wieder verlängert, wodurch der Dienstgeber seine sozialen Verpflich


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