Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 152

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Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Thomas Ram. Ich erteile es ihm.

17.49

Bundesrat Thomas Ram (Freiheitliche, Niederösterreich): Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! "Beim Tierschutz geht nichts weiter!" – so Frau Ministerin Prammer in der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung "täglich Alles".

"Beim Tierschutz geht nichts weiter!" – Zeugt auch das zur Debatte stehende Gesetz davon, daß im Tierschutz nichts weitergeht? – Das ist die Frage. Wir Freiheitlichen sagen ja, denn dieses Gesetz bringt nicht wirklich eine Verbesserung der Situation im Bereich der Tierversuche. In wesentlichen Punkten ist das heute zu beschließende Gesetz weniger streng als die betreffenden EU-Richtlinien.

Ich möchte nur erwähnen, daß es in diesem Tierversuchsgesetz Ausnahmebestimmungen bei Tierversuchen für Kosmetikprodukte gibt, was in den EU-Richtlinien nicht der Fall ist. Auch hinsichtlich der wechselseitigen Anerkennung von Versuchsergebnissen in den EU-Ländern sieht es einen Anerkennungsvorbehalt vor. Das, meine Damen und Herren, ist für mich total unverständlich, weil das bedeutet, daß dieselben Versuche öfter ausgeführt werden, was zu einer Vermehrung des Leids der Versuchstiere führt. Im internationalen Vergleich sind die Strafbestimmungen im Tierversuchsgesetz eindeutig zu niedrig angesetzt.

Es ist über den Sinn von Tierversuchen im allgemeinen zu diskutieren, nicht nur weil es darum geht, die Tiere zu schützen, sondern weil es auch darum geht, den Menschen vor einer unnötigen Gefahr zu bewahren. Mit Erschrecken habe ich gehört, daß 1995 8 500 tierversuchserprobte Medikamente wegen Gefahr für die Gesundheit der Menschen vom Markt genommen wurden. Hier sollte man in Zukunft versuchen, alternative Methoden, alternative Tests heranzuziehen. Im Zeitalter der Hochtechnologisierung gibt es auch die Möglichkeit, Tierversuche durch Computersimulationen zu ersetzen. In Zukunft sollte man danach trachten, den Tierversuch gänzlich beziehungsweise soweit wie möglich einzustellen und durch andere alternative Methoden zu ersetzen.

Die freiheitliche Kritik an diesem Tierversuchsgesetz richtet sich aber auch darauf, daß es ein isoliertes Gesetz ist. Wie Sie wissen, fordern wir ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, und ein Teil dieses bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes soll Bestimmungen zum Schutze von Tieren gewidmet sein, die im Tierversuch – meiner Meinung nach kann man fast sagen – oftmals schon mißbraucht werden.

Frau Ministerin Prammer hat es schon gesagt: In dieser Angelegenheit geht nichts weiter. Es liegt also hier ein Versagen der Regierungskoalition von SPÖ und ÖVP vor. Lassen wir Frau Ministerin Prammer zu Wort kommen. Was sagt sie in diesem Interview? – Der Tierschutz muß in ganz Österreich einheitlich geregelt werden. Zum Tierschutz-Volksbegehren sagt sie: Obwohl über 450 000 Österreicher 1996 das Tierschutz-Volksbegehren unterschrieben haben, geht in dieser Angelegenheit nichts weiter. Die Schuld daran liegt bei der ÖVP!, so Frau Ministerin Prammer.

Ich glaube, bei wem die Schuld liegt, das sollten sich die Koalitionsparteien selbst ausmachen. Uns geht es darum, daß endlich dieses bundeseinheitliche Tierschutzgesetz kommt, das seit Jahren versprochen wird und das immerhin über 450 000 Österreicher mit ihrer Unterschrift gefordert haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich schon beim Versagen der Koalition im Bereich des Tierschutzes bin, darf ich einen Leserbrief aus der "Kronen Zeitung" vom Dienstag zitieren. Dieser Leserbrief ist sehr umfangreich, ich möchte nur eine durchgehende Passage herausgreifen, weil ich glaube, daß sie eindeutig zeigt, lieber Alfred Schöls, was die Bevölkerung über


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