Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 154

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fehlt. Herr Bundesrat Ram! Geht es um den Tierschutz oder um die Tierversuche? – Ich glaube, wir bleiben bei den Tierversuchen. (Bundesrat Ram: Das ist nicht zu trennen, Herr Kollege!)

Sind Tierversuche ethisch überhaupt zulässig, sind sie ein Fluch oder ein Segen für uns? – Die Gesetzesnovelle dient der Schonung der Tierwelt. Wir haben ein modernes – Herr Ram, hören Sie zu! –, fortschrittliches Tierversuchsgesetz, das in vielen Punkten strenger ist, als es die EU-Vorschriften verlangen.

Die Tierstatistik wird beibehalten und eine fristgerechte öffentliche Publikation der Statistik ermöglicht. Toxikologische Unbedenklichkeitsprüfungen soll es auch bei überwiegend in der Landwirtschaft verwendeten Produkten wie Futtermittelzusatzstoffen geben. Tierversuche an Tieren gefährdeter Arten dürfen nur im Einklang mit den Artenschutzbestimmungen durchgeführt werden. Tiere dürfen für Tierversuche nur dann verwendet werden, wenn sie aus einer genehmigten Zucht, Eigenzucht oder Nutztierzucht stammen und es sich um keine verwilderten und streunenden Tiere handelt. Die Züchtung, Haltung und Unterbringung der Versuchstiere müssen von sachkundigem Personal erfolgen. Demnach wird die Unzulässigkeit bestimmter Versuchsmethoden klargestellt und eine artgerechte Haltung der Versuchstiere gewährleistet.

Nach § 3 sind Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Kosmetika grundsätzlich verboten. Der Gesetzgeber hat die Tiere vor kosmetischen Versuchszwecken geschützt. Ich glaube, da kann man wohl die Zustimmung nicht verwehren. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.58

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Hager. Ich erteile es ihm.

17.59

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir behandeln die Novelle zum Tierversuchsgesetz 1988, das im internationalen Vergleich gesehen sehr modern ist. Dennoch enthält diese Novelle eine zentrale Regelung, die aus Sicht der Tierschützer längst überfällig war, nämlich das grundsätzliche Verbot von Tierversuchen bei der Erprobung von Kosmetika.

Ich stehe jedoch nicht an, in diesem Zusammenhang kritisch anzumerken, daß dieses Grundsatzverbot auch Ausnahmebestimmungen vorsieht und der zuständige Bundesminister durch Verordnung Ausnahmen hievon bestimmen kann. Diese Regelung befriedigt manche Tierschützer natürlich nicht unbedingt, läßt sie doch einen Ermessensspielraum, der mit sehr viel Verantwortung zu gestalten ist.

Das Ziel, das der Gesetzgeber mit diesem Tierversuchsgesetz 1988 erreichen will, sind die Reduktion der Zahl der Tierversuche und die Förderung von Ersatzmethoden. Die Zahl der Tierversuche konnte auch tatsächlich zwischen 1991 und 1997 auf rund ein Drittel gesenkt werden.

Trotzdem waren in Österreich 1997 noch immer 168 000 Tierversuche zu verzeichnen, und diese Zahl sollte nicht nur für Tierschützer eine Horrorzahl sein!

ÖVP-Abgeordneter Leiner hat sich im Nationalrat diesem Problem aus ethischer Sicht angenähert. Ich empfinde seine Überlegungen als sehr beachtenswert. Er hat gesagt – ich zitiere –: Das Ergebnis eines Tierversuchs gilt generell nur für das Tier, nur für dieses Versuchstier und das getestete Präparat am Tier. Alle daraus für die Menschen abgeleiteten Rückschlüsse sind nur Interpretationen, Hypothesen und Vermutungen. – Zitatende.

Ich kann mich seinen Ausführungen nur anschließen. Tierversuche sind heute in fast allen medizinischen Bereichen durch Versuche im Reagenzglas zu ersetzen. Mit Gewebsproben und Zellen in Nährlösungen kann billiger, rascher und aussagekräftiger geforscht werden. Vor allem werden dabei keinem Tier Angst, Schmerz oder Leid zugefügt.


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