Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 208

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höchstrangige Netz mitaufgenommen wird, weil das meines Erachtens von ganz besonderer Bedeutung für eine entsprechende Entlastung der Menschen in den Orten ist. Ich habe den Eindruck – im Gegensatz zur Auffassung der Vertreter der Bürgerinitiativen –, daß sich der Verkehr immer den schnellsten Weg sucht, ganz egal wie die Straße ausschaut. Für mich gehört zur Umwelt – jetzt spreche ich ganz konkret die Bürgerinitiativen im Ennstal an – auch der Mensch, und die Situation ist, wie gesagt, unerträglich.

Zum zweiten glaube ich, daß dieser Verkehrskorridor durch das Ennstal auch von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaft der Tourismusregion Dachstein-Tauern ist, ich denke etwa an die großen Tourismus-Events wie die nordische Schi-WM oder den Schi-Weltcup. Ich glaube, daß für diesen Bereich vernünftige Straßenanbindungen notwendig sind. Schlußendlich ist es aber für den gesamten steirischen Wirtschaftsstandort von ganz wesentlicher Bedeutung – ob es sich nun um den Großraum Graz oder die Mur-Mürz-Furche handelt –, daß ein vernünftiger Korridor durch das Ennstal gefunden wird. Ich meine, daß speziell durch den Automobilcluster in den Süddeutschen Raum eine entsprechende Verbindung für den steirischen Wirtschaftsstandort notwendig ist. Ich kann daher die Aufnahme ins Gesetz nur noch einmal in aller Klarheit und in aller Form begrüßen!

Lassen Sie mich aber zum Schluß noch ein Wort sagen: Ich weiß nicht, wie viele Abgeordnete das Schreiben von der überparteilichen Plattform "Stoppt Transitschneise Ennstal" bekommen haben. Hat das jeder bekommen oder nur die Steirer? (Bundesrat Konecny: Ich glaube, das ist Ihr Privileg!) – Ich habe durchaus Verständnis, daß es in einer offenen Gesellschaft zu unterschiedlichen Meinungsäußerungen kommen kann und soll. Ich glaube, das zeichnet speziell die Demokratie in Österreich aus. In diesem Schreiben wollte die Sprecherin dieser Bürgerinitiative, Frau Mitteregger, eine Antwort der Abgeordneten auf die Frage, wie sie letztlich abgestimmt haben. Ich habe kein Problem, meine Antwort darauf zu geben. Ich zitiere nur einen besonderen Teil dieses Schreibens.

Frau Mitteregger schreibt: "Wir rechnen insbesondere mit dem Rücklauf der Karten, die gegen die Ausweisung der B 146 im TEN abgegeben wurden, die nicht einlaufenden Karten werden wir als Stimmabgabe für eine Ausweisung der B 146 werten müssen." – Ich meine, es ist eine etwas sonderbare Auslegung von sogenannten basisdemokratischen Gruppen, Meinungen von Parlamentariern so zurechtzubiegen, wie es ihnen paßt. Das ist abzulehnen! Dem Gesetz stimmen wir aber natürlich zu. (Beifall bei der ÖVP.)

9.35

Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

41. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, die Exekutionsordnung, das Heizkostenabrechnungsgesetz, das Kleingartengesetz, das Bundessonderwohnbaugesetz 1982 und das Bundessonderwohnbaugesetz


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