Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 209

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1983 geändert werden (Wohnrechtsnovelle 1999 – WRN 1999) (2056/NR sowie 6014 und 6060/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 41. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, die Exekutionsordnung, das Heizkostenabrechnungsgesetz, das Kleingartengesetz, das Bundessonderwohnbaugesetz 1982 und das Bundessonderwohnbaugesetz 1983 geändert werden (Wohnrechtsnovelle 1999).

Die Berichterstattung hat wiederum Herr Bundesrat Hans Ager übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Hans Ager: Geschätzter Herr Präsident! Werte Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, die Exekutionsordnung, das Heizkostenabrechnungsgesetz, das Kleingartengesetz, das Bundessonderwohnbaugesetz 1982 und das Bundessonderwohnbaugesetz 1983 geändert werden (Wohnrechtsnovelle 1999 – WRN 1999).

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Ich danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Bundesrat Dr. André d'Aron das Wort. – Bitte.

9.37

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Noch einmal: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister für Justiz, der Sie bei dieser geteilten Kompetenz ebenso anwesend sind! Genauso wie das Bundesstraßengesetz zu beurteilen ist, daß nämlich die wirtschaftlichen Hintergründe aufzuzeigen sind, sind natürlich auch die Gesetzesänderungen im Rahmen der Wohnrechtsnovelle 1999 zu sehen und die entsprechenden Aspekte aufzuzeigen. Herr Dipl.-Ing. Missethon ist allerdings leider nicht anwesend, daher möchte ich jetzt nicht auf seine wirtschaftlichen Ausführungen von vorhin eingehen. (Bundesrat Ledolter: Wir sagen es ihm!)

Gut! Ausgezeichnet! Dann werde ich doch darauf eingehen. Es sind natürlich auch hier bei der Wohnrechtsnovelle ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Schon vorbei! Es ist natürlich auch bei dieser Wohnrechtsnovelle zu berücksichtigen, daß wirtschaftliche Gesamtzusammenhänge zu beurteilen sind. Man muß Branchen zusammenführen, denn man kann diese nicht trennen. Im Wirtschaftsbereich gab es die Diskussion, daß die Schiene völlig getrennt von der Straße oder von anderen Verkehrsbereichen zu betrachten ist. Vielmehr ist in diesem Zusammenhang eine gesamthafte Sicht dieses Bereichs vonnöten. Ebenso handelt es sich bei der Wohnungsbranche um einen gesamthaften Bereich. Da gibt es nicht nur die Gemeinnützigen, die Bereiche, die vom Wohnungseigentumsgesetz betroffen sind, die Privaten, die irgendwo tätig werden, und außerdem noch die Hausbesorger, die sukzessive abstürzen. Vielmehr muß auch der Wohnbereich gesamthaft gesehen werden, und es müssen gesamthafte solide Lösungen getroffen werden. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer. ) Das müßtest auch du wissen, lieber Bundesrat Harald Himmer, denn du hast ein entsprechendes Studium gemacht und weißt also, wie die gesamthaften Zusammenhänge zu beurteilen sind! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Jeder vierte Österreicher und etwa rund 400 000 Familien leben in Österreich in einer von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichteten oder verwalteten Wohnung. (Zwischenruf des Bun


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