Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 222

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Ich meine, daß man die Zukunft dieser Familien, ihrer Kinder, der Halbwaisen sichern sollte, zumindest was die materielle Seite betrifft. Aber fragen Sie den dortigen Bürgermeister Zeiser oder Pfarrer Scheuchenberger, der von der religiösen Seite her die Probleme sieht, die diesen Ort sozusagen zerreißen.

Nun komme ich zum Text dieser Novellierung, den ich mit ein paar Worten eigentlich zerpflücken möchte. In dieser Novellierung ist Gummiparagraph über Gummiparagraph enthalten. Ich frage mich, Herr Minister, wie man so etwas überhaupt vollziehen kann, wie ein Ministerium allein so etwas bewältigen kann, wenn es um solch große Beträge geht. Es heißt da nämlich: "Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kann unter Beachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze nähere Bestimmungen über die wirtschaftliche Zumutbarkeit, über die Voraussetzungen für einen allfälligen Ersatz der erwachsenen Bergungskosten und über die Beiziehung von Sachverständigen durch Verordnung erlassen."

"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kann ..."  – Wenn Sie also sagen: Nein, ich tue es nicht!, so ist das auch okay.

Dann heißt es: ... unter Beachtung von Grundsätzen ... – Natürlich muß es Grundsätze geben. Welche sind es? – Es sind betriebswirtschaftliche Grundsätze. Doch noch eine Beifügung kommt dazu, die da lautet: anerkannte betriebswirtschaftliche Grundsätze. Wenn sich Experten über Grundsätze streiten, meine Damen und Herren, dann gibt es, wie man weiß, mehrere Meinungen.

Des weiteren heißt es da: ... über die wirtschaftliche Zumutbarkeit ... – Ich frage Sie: Was ist wirtschaftlich zumutbar? Was ist in Lassing wirtschaftlich zumutbar? Was darf es kosten: 50 Millionen oder 100 Millionen oder 300 Millionen oder 500 Millionen? – Diese Zahlen sind im Raum gestanden. Außerdem dürfte durch diese Bergung nicht wiederum ein Unglück passieren, was bei einer solch schwierigen Materie wahrscheinlich nicht auszuschließen ist.

Dann ist von Voraussetzungen die Rede. – Was sind Voraussetzungen für einen Ersatz? – Das ist wieder mit einem Attribut versehen, und zwar folgendermaßen: für einen allfälligen Ersatz der erwachsenen Bergungskosten. – Das steht in dieser Novellierung.

Die vorliegende Novellierung ist keine Regierungsvorlage. Ich weiß, daß diese Gesetzesvorlage aus dem Parlament kommt. Aber das ist mir gleichgültig, wenn ich das so salopp sagen darf, denn es geht mir um die Frage, wie wir dieses Problem überhaupt bewältigen können. Aber ich befürchte, daß eine Bergung nicht möglich ist beziehungsweise nicht durchgeführt werden kann. Doch ich würde auf der anderen Seite ein Hineingraben deswegen befürworten, weil man dabei feststellten könnte, welche Fehler die Betriebsleitung, der Betrieb dort gemacht hat.

Aber auch da kann ich nicht vorverurteilen, das möchte ich von vornherein sagen, ich glaube aber, daß man nach all dem, was man gehört hat und im nachhinein jetzt erfährt, sagen kann, daß dort doch sehr sorglos mit Sicherheitsmaßnahmen umgegangen worden ist.

Die Betriebsleitung sagt natürlich: Wir, die Naintscher Mineralwerke, zahlen das nicht! Das soll die Öffentlichkeit tun!

Ich hoffe, daß ich darlegen konnte, was mir an dieser Novellierung aus menschlichen Gründen, die zu beachten sind, nicht gefällt, und ich werde daher dieser Novellierung nicht zustimmen, die SPÖ-Fraktion aber schon. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

10.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte, Herr Bundesrat.

10.30

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Ein Jahr nach dem tragischen Grubenunglück in Lassing stellen sich viele Betroffene in Lassing und darüber hinaus in der Steier


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