Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 249

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Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch hier liegt der Bericht schriftlich vor, so daß ich nur den Antrag vorlesen möchte.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile es ihm.

12.22

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich bedanke mich, daß die Rednerordnung beibehalten wurde, obwohl wir der Vorlage zustimmen werden. Ich bin auch froh, daß ich die Ehre habe, daß die Fraktion der ÖVP anwesend ist.

Sie wissen, daß wir gegen das Übernahmegesetz als solches gestimmt haben. Bei der vorliegenden Novelle geht es hingegen um eine Reparatur, die umgehend als notwendig erkannt worden ist. Selten ist ein Gesetz so rasch novelliert worden, kaum daß es beschlossen war. Der Notwendigkeit dieser Korrektur werden wir uns aber nicht verschließen.

Sie beschränkt sich auf die Streichung des § 35 Abs. 4 Übernahmegesetz. Dadurch sollten Zweifel über den Instanzenzug und inzwischen aufgetretene verfassungsrechtliche Bedenken zerstreut werden. Die bestehende Übernahmekommission hatte ja bisher einerseits im Verwaltungsverfahren und andererseits als Strafbehörde zu entscheiden. In beiden Fällen ging die Berufung an die Oberkommission beim Bundesminister für Finanzen, also gleichfalls an eine Kollegialbehörde gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG mit richterlichem Einschlag.

In bezug auf die Verwaltungsstrafverfahren müßte der Rechtszug aber aus verfassungsrechtlichen Erwägungen im Gegensatz zur bisherigen Regelung zum Unabhängigen Verwaltungssenat führen. Das wird durch die jetzt vorliegende Novelle erreicht. Ob sie ausreicht, mag deshalb fraglich sein, weil im Verwaltungsverfahren der Rechtszug nach wie vor bei der Oberkommission endet und die Anrufbarkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen bleibt.

Dennoch werden wir diesem Gesetzesbeschluß, weil er zumindest eine Teilsanierung darstellt, unsere Zustimmung geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.24

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .


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