Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 251

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Aus der Sicht Salzburgs ... (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Payer: Sie provozieren uns ja!)

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Mag. Mainoni ist am Wort!

Bundesrat Mag. Eduard Mainoni (fortsetzend): Danke schön!

Ich möchte nun in die Materie eingehen und hoffe, Sie haben sich genauso damit beschäftigt wie ich. Im übrigen, weil immer diese Zwischenrufe kommen: Wenn Sie die Courage besitzen, meine Damen und Herren, irgend etwas dazu zu sagen, dann melden Sie sich zu Wort und kommen hier heraus, aber von den Hinterbänken herauszubrüllen, das bringt es ja wirklich nicht, und dazu nehme ich auch keine Stellung. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Gasteiger: Zwischenrufe lassen wir uns von Ihnen nicht verbieten! – Weitere lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Aus der Sicht Salzburgs besteht jedenfalls keinerlei Bedarf nach der Schaffung einer Denkmalschutzkompetenz, weil der Schutz auf landesgesetzlicher Ebene nämlich vollkommen ausreichend geregelt ist. (Bundesrat Konecny: Was heißt das: "Schaffung einer Denkmalschutzkompetenz"? Die gibt es nicht!)

Herr Klubobmann! Das Altstadterhaltungsgesetz Salzburgs – das werden Sie nicht kennen (Bundesrat Konecny: Doch, ich kenne es!), aber ich erkläre es Ihnen –, die diversen Landschaftsschutzverordnungen inklusive aller Dotationen reichen vollkommen aus, um die Objekte unter Schutz zu stellen. Und ich sage Ihnen auch, warum es in Salzburg eine Besonderheit ist. Die Aristokratie und der Adel waren im Bundesland Salzburg nie so stark verankert, deshalb sind viele Schlösser in öffentliche Anlagen umgewandelt worden. Das heißt – das mag anders sein als in anderen Bundesländern –, im Bundesland Salzburg ist dieser Bedarf tatsächlich nicht gegeben. (Bundesrat Konecny: Aber, Herr Kollege, das ist ja nicht Gegenstand des Gesetzes!)

Wir in Salzburg brauchen sicherlich keinerlei Entscheidung im fernen Wien, sondern es genügt uns die Entscheidung in Salzburg mit Kompetenz und mit Dotation, denn das ist unserer Ansicht nach gelebter Föderalismus. Und wenn das Bundesdenkmalamt in Wien über irgend etwas entscheidet, und der kleine Bittsteller aus Salzburg muß dann nach Wien fahren und wird dort möglicherweise wie ein Würstel behandelt, so ist das doch eine echte Art von Demokratiedefizit. (Bundesrat Konecny: Ich würde einen Ordnungsruf des Bürgers anregen, wenn Sie sagen, der Bürger ist ein Würstel!) Jedenfalls sind wir der Ansicht, daß diese Regelung absolut nicht notwendig ist.

Jetzt kommen wir zu einer Groteske, bei der sich der gelebte Föderalismus bei meinen Kollegen von der SPÖ und von der ÖVP dokumentieren wird. Mir liegt ein Schreiben des Landesamtsdirektors vor, der im Auftrag des Landeshauptmannes zu diesem Thema schreibt:

"Betreff: Bundesgesetz, mit welchem Denkmalschutz geändert wird, Regierungsvorlage, Einwand des Landes Salzburg gegen Änderung Kompetenzlage"

Da schreibt der Herr Landesamtsdirektor: "Daher erlaube ich mir" – das erging an alle Bundesräte –, "im Auftrag von Herrn Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger an die Damen und Herren Abgeordneten und Bundesräte die dringende Bitte zu richten, bei der Behandlung der genannten Regierungsvorlage die Forderung des Landes Salzburg, im Rahmen des vorliegenden Novellierungsvorhabens keine neue Bundeskompetenz zu begründen, zu unterstützen." (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Soweit der Landeshauptmann. (Bundesrat Bieringer: Können Sie uns das Datum auch sagen!) Ja, das Datum kann ich Ihnen ganz genau sagen, wenn Sie den Brief nicht finden sollten: 17. 5. 1999. (Bundesrat Bieringer: Danke!) Bitte sehr.

Vielleicht hat sich inzwischen etwas geändert. Das ist ja auch möglich. Es hat sich auf jeden Fall etwas geändert, und das möchte ich dem Hohen Bundesrat auch nicht vorenthalten. Ich be


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