Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 253

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Punkt melden, bei dem es um die Geschäftsordnung geht. Ich würde Sie jetzt höflich ersuchen, zum Thema, also zum Tagesordnungspunkt Denkmalschutz zu sprechen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Bundesrat Mag. Eduard Mainoni (fortsetzend): Herr Vizepräsident! Ich nehme das gerne zur Kenntnis. Ich möchte nur noch betonen, daß gerade die Diskussion über die Funktion des Bundesrates und seiner Stärke innerhalb unserer Verfassung und seiner tatsächlichen Stärke ein sehr wichtiges Thema ist, über das gestern bereits diskutiert wurde.

Beim Denkmalschutzgesetz werden wir am Abstimmungsverhalten des Herrn Klubobmannes Bieringer sehen, ob das gelebter Föderalismus ist oder nicht. Wenn das nicht der Fall sein sollte, meine Damen und Herren, kann ich nichts anderes sagen, als daß Sie von der SPÖ und ÖVP die Totengräber unseres Bundesrates sind. – Ich danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.37

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wenn Sie mich mißverstanden haben, Herr Kollege, darf ich Sie noch einmal auf den Tagesordnungspunkt betreffend Änderung der Geschäftsordnung hinweisen. Da können Sie sich noch einmal zu Wort melden. Ich wollte nur wirklich der Ordnung halber und fairerweise diesen Hinweis geben. Ich habe hier, glaube ich, zu Recht meine Pflicht getan.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Albrecht Konecny. Ich erteile es ihm.

12.38

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bedaure – auch wenn es mir nach dem Verlauf des gestrigen Tages nicht wirklich zusteht, daran Kritik zu üben –, daß keine Auseinandersetzung mit der ressortmässig zuständigen Frau Bundesministerin möglich ist. Aber es geht hier – und zwar über die Sachen hinaus, die schon angesprochen wurden und auf die ich auch eingehen möchte – um eine außerordentlich problematische Gesetzesinitiative.

Ich fühle mich in der Situation dessen, der einem Ertrinkenden natürlich trotz allem einen Rettungsring zuwerfen wird, auch wenn ich weiß, daß es um sehr viel klüger wäre, die Hochwassersperre endlich einmal zu bauen, die Vorfälle wie den, daß es jemanden herunterschwemmt, verhindert.

Wir haben knapp vor Torschluß der parlamentarischen Arbeit eine eigenartige Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vorgelegt bekommen, die zunächst einmal eine Reihe von Formulierungsänderungen, gegen die nichts einzuwenden ist und die vernünftig sind, durchführt und die im wesentlichen zweieinhalb Punkte, möchte ich sagen, bringt.

Das erste Thema ist, daß die bisher geltende gesetzliche Vermutung, daß Gebäude, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, unter Denkmalschutz stehen, wie scheußlich und verbaut sie immer sein mögen – wenn ich so durch den Baubestand des Bundes gehe und sehe, was da alles aufgrund der gesetzlichen Vermutung unter Denkmalschutz steht, dann kriege ich Magenübersäuerung, aber bitte –, daß also dieses an sich untaugliche und anonyme Rechtsinstitut in einer langen, nämlich zehnjährigen Übergangsfrist ersetzt wird durch die Überprüfung dieses Quasidenkmalbestandes und folgerichtig durch die Einzelfallbeurteilung, die dann in manchen Fällen mit einer Unterschutzstellung enden wird.

Die Wurzel dieser Bestimmung liegt sicherlich zum Teil darin, daß sich die Struktur des öffentlichen Besitzes ändert, daß also Denkmäler oder Nichtdenkmäler, die bisher automatisch durch den öffentlichen Besitz geschützt waren, im Zuge von Privatisierungen an andere Eigentümer übergehen und damit ein aktueller Bedarf, der besteht, festzulegen ist, ob es sich dabei um ein geschütztes Objekt handelt oder nicht. Ich weiß, daß die Personal- und die Materialausstattung des Bundesdenkmalamtes eine begrenzte ist und daß die zehnjährige Übergangsperiode wohl von den Möglichkeiten des Bundesdenkmalamtes mitgeprägt ist – lang ist sie trotzdem.


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