Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 275

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zweitens den Antrag 85/A der Bundesräte Dr. Schambeck, Dr. Hummer, Weiss und Kollegen betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie des Finanz-Verfassungsgesetzes sowie

drittens über den Antrag 93/A der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Weiss, Giesinger und Dr. Bösch betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie des Finanz-Verfassungsgesetzes

eine Frist bis zum 17. September 1999 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit.

Der Antrag ist abgelehnt.

Ich gebe bekannt, daß der Selbständige Antrag 122/A der Bundesräte Karl Drochter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Arbeitsverhältnisgesetz (AVHG) geschaffen wird, die Gewerbeordnung 1994, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Hausbesorgergesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, sowie das Arbeiter-Abfertigungsgesetz aufgehoben wird, eingebracht wurde.

Ich weise diesen Antrag dem Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vorberatung zu.

Schließlich gebe ich noch bekannt, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 15 Anfragen –1641 bis 1655/J – eingebracht wurden.

Schlußansprache des Präsidenten

Präsident Jürgen Weiss: Meine Damen und Herren! Da die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates beendet wurde, ist dies in der XX. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates voraussichtlich die letzte Sitzung, in der Gesetzesbeschlüsse und sonstige Beschlüsse des Nationalrates zu behandeln waren.

Ich denke, es ist angebracht, ganz kurz Bilanz zu ziehen. Der Bundesrat hat in dieser Zeit 51 Sitzungen abgehalten. Das waren im Schnitt 14 Sitzungen pro Jahr. Das sind – das sei nur nebenbei bemerkt – mehr Sitzungen, als die Landtage üblicherweise abhalten.

Wir hatten folgende Verhandlungsgegenstände im Plenum zu beraten: nahezu 600 Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates, wovon 30 nach Artikel 44 Abs. 2 mit Zweidrittelmehrheit zustimmungspflichtig waren, weiters rund 300 sonstige Beschlüsse des Nationalrates, im wesentlichen Staatsverträge und acht Artikel-15a-Vereinbarungen, wobei 50 nach Artikel 50 Abs. 1 zustimmungspflichtig waren. Wir berieten ferner 46 Berichte der Bundesregierung, zwei Berichte der Volksanwaltschaft, fünf Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung und sieben Erklärungen von Landeshauptmännern sowie 14 Selbständige Anträge.

Es wurden insgesamt über 90 Entschließungsanträge eingebracht, hievon wurden 16 angenommen.

Von der Möglichkeit der Fragestunde wurde in 32 Sitzungen Gebrauch gemacht.

Hinter diesen Zahlen steht zunächst ein gewaltiges Arbeitspensum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesratskanzlei sowie auch der gesamten Parlamentsdirektion. Ich möchte mich dem schon mehrfach geäußerten Dank anschließen und auch aus meiner Sicht – ich denke auch in Ihrem Namen – allen einen ganz herzlichen Dank für diese im Prinzip unter großem Streß, aber fehlerfrei geleistete Arbeit sagen. (Allgemeiner lebhafter Beifall.)


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