besten Wünschen für ein erfolgreiches Wirken zur Vertretung der Länderinteressen im Rahmen der Bundesgesetzgebung.
Die Landeshauptmänner haben, einer bisherigen Übung entsprechend, eine gemeinsame Erklärung am 29. Oktober dieses Jahres zu der nach der Nationalratswahl notwendigen Neubildung der Bundesregierung abgegeben und als gemeinsame Auffassung der Länder mit verschiedenen Anliegen an die künftige Bundesregierung verabschiedet. Ich möchte hier als derzeitiger Vorsitzender der Landeshauptmännerkonferenz aus erster Hand darüber informieren, um Sie in die Umsetzung der Landesanliegen frühzeitig einzubinden.
Die Erklärung hat folgenden Wortlaut: Für eine positive Weiterentwicklung Österreichs ist eine Bundesregierung erforderlich, die Stabilität gewährleistet, aber auch verstärkte Reformen in die Wege leitet. Aus der gemeinsamen Verantwortung für das Wohl der Bürger bietet die Landeshauptmännerkonferenz der künftigen Bundesregierung Zusammenarbeit im Geiste des kooperativen Bundesstaates an, um die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu bewältigen.
Um der Gefahr einer weiteren Zentralisierung und Anonymisierung der Europäischen Union zu begegnen, sollte eine Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder und Gemeinden in Österreich ein gemeinsames Ziel sein. Dadurch könnten die Möglichkeiten demokratischer Einflussnahme der Bürger auf die Politik verbessert und nachteilige Machtkonzentrationen verhindert sowie die Akzeptanz der Europäischen Union erhöht werden.
Der in der politischen Vereinbarung über die Neuordnung des Bundesstaates aus dem Jahre 1992 erarbeitete Reformansatz wurde in den darauf folgenden Umsetzungsschritten von Mal zu Mal zu Lasten der Länder verändert. Nach Auffassung der Länder erfordert dieser Umstand aber auch Änderungen im verfassungspolitischen Umfeld und eine Neuorientierung im Themenbereich der Bundesstaatsreform. Eine wesentliche Stärkung der Rechte der Länder und eine dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Verteilung der Gesetzgebungs- und Vollzugsrechte muss erreicht werden. Auf dieser Grundlage sind bestehende Kompetenzzersplitterungen zu beseitigen und abgerundete Kompetenzbereiche zu schaffen. Sie sollen sich auch an die Zuständigkeiten der Europäischen Union und an der Zuständigkeitsverteilung anderer Mitgliedstaaten mit bundesstaatlichen Strukturen oder mit regionalisierten Gesetzgebungskompetenzen orientieren.
Vordringlich – auch mit Rücksicht auf Österreich als Wirtschaftsstandort im gemeinsamen Markt – sind die Erneuerung des Anlagenrechtes – das konnte bekanntlich in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr beschlossen werden – und eine Verbesserung der völlig überlasteten Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Einrichtung von Landes-Verwaltungsgerichten. Die Länder haben zu diesen Vorhaben ihre Positionen vorgelegt. Auf diesen sollte nach unserer Meinung aufgebaut werden.
Der kooperative Bundesstaat hat in der letzten Gesetzgebungsperiode des Nationalrates durch die Vereinbarungen über einen Konsultationsmechanismus sowie über einen österreichischen Stabilitätspakt neue Qualität erhalten. Durch die Wirtschafts- und Währungsunion, insbesondere durch den europäischen Stabilitätspakt, wird allen öffentlichen Haushalten ein Maßhalten auferlegt. Zusätzliche Belastungen für die Bürger, Unternehmen, Länder und Gemeinden sind grundsätzlich zu vermeiden.
Bei der Ausarbeitung von Gesetzen sind deren Notwendigkeit und Kosten genau zu prüfen, der Verwaltungsaufwand ernsthaft zu senken sowie Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. Im Bundes-Verfassungsrecht sind die erforderlichen Anpassungen an die Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus zu treffen. Insbesondere sind die Kostentragungsregelungen der Artikel 4 Abs. 2 bis 5 und Artikel 5 der Vereinbarung verfassungsgesetzlich umzusetzen.
Der geltende Finanzausgleich und die Vereinbarung gemäß Artikel 15a über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstalten-Finanzierung treten Ende 2000 außer Kraft. Bei den diesbezüglichen Verhandlungen gehen die Länder davon aus, dass sie durch eine ausreichende Finanzausstattung auch künftig in der Lage sein werden, ihre Aufgaben zu erfüllen.
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