Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 13

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Dies ist auch eine Voraussetzung dafür, dass die Länder ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung über den österreichischen Stabilitätspakt nachkommen können.

Der Abschluss eines Finanzausgleichs-Paktums – also nicht einer einseitigen Beschlussfassung des Bundes – für die nächsten Jahre zwischen Bund, Ländern und Gemeindebünden wird angestrebt. Dabei ist die durch die letzte Steuerreform entstehende Verminderung der Länderanteile am Gesamtsteueraufkommen so zu korrigieren, dass den Ländern der vor dieser Steuerreform zustehende Anteil an den Steuererträgen wieder hergestellt und sichergestellt wird.

Die Wohnbauförderungsmittel müssen unangetastet bleiben. (Beifall bei der ÖVP und der Bundesrätin Haselbach. ) Ich freue mich über die Zustimmung. Das wird ein Kernpunkt der Gespräche im nächsten Jahr sein, denn starke Kräfte auf Bundesebene, der Wissenschaft und der Interessenvertretungen zielen auf diesen für die Landesfinanzen doch sehr zentralen Punkt ab.

Im Rahmen der Neuregelung der Krankenanstalten-Finanzierung sind insbesondere die Fortschritte der Medizin und die Kostenentwickung der letzten Jahre zu berücksichtigen. Die bisher erreichten sozialen Strukturen zu sichern und auszubauen, muss ein zentrales Anliegen jeder Regierungspolitik sein. Durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen können Voraussetzungen für die Entfaltung der Wirtschaft und für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze herbeigeführt werden. In diesem Zusammenhang fordert die Landeshauptmännerkonferenz die Berücksichtigung regionalpolitischer Interessen der einzelnen Länder.

Ein modernes staatliches Gemeinwesen braucht eine leistungsfähige Verwaltung. Ziel aller Überlegungen zur mittelfristigen Verwaltungsentwicklung muss es daher sein, den Wandel vom Aufgaben erledigenden Apparat hin zur wirkungs- und bürgerorientierten Verwaltung aktiv zu gestalten. Die Verwaltung der Zukunft soll auf die Wirkungen in der Gesellschaft und die Erfordernisse der Bürger orientiert sein, ihre Ressourcen möglichst wirtschaftlich einsetzen und für die Politik eine professionelle Unterstützung in der strategischen Zielsetzung und Ausrichtung des Staates bieten.

Die Länder haben auf dem Weg der Verwaltungsentwicklung vielfältige und erfolgreiche Schritte gesetzt, zum Beispiel die Verkürzung der Erledigungsdauer der Bewilligung von Betriebsanlagen, die heute zu einem guten Teil im europäischen Spitzenfeld liegen. Bei der Vollziehung von Bundesrecht sind die Länder aber vielfach mit krassen Überreglementierungen konfrontiert, zum Beispiel beim Mineralrohstoffgesetz, beim Abfallwirtschaftsgesetz oder beim Führerscheingesetz. Die rechtsetzenden Organe des Bundes sind aufgefordert, dieses Reformhindernis – wie im Übrigen immer wieder angekündigt – entschlossen abzubauen.

Soweit die Erklärung der Landeshauptmänner, unter denen bekanntlich Repräsentanten aller drei im Bundesrat vertretenen Parteien vertreten sind und die sich damit auf einen breiten landespolitischen Konsens in allen Bundesländern stützen kann.

Es ist mir selbstverständlich nicht unbekannt, dass solche Erklärungen immer wieder mit angeblich verwaltungslastigen oder gar machtpolitischen Interessen der Landeshauptmänner in Verbindung gebracht werden. Ich bitte Sie aber zu bedenken, dass in einem Kernpunkt dieser Anliegen, nämlich einer wesentlichen Stärkung der Länderrechte und einer dem Subsidiaritätsprinzip entsprechenden Verteilung von Gesetzgebung und Vollziehungszuständigkeiten, und in dem Anliegen der Stärkung der finanziellen Spielräume der Länder völlige Übereinstimmung mit dem besteht, was der Herr Bundespräsident in seinem Auftrag zur Führung von Sondierungsgesprächen als einen Schwerpunkt der künftigen Regierungsarbeit auch öffentlich dargetan hat.

Darüber hinaus deckt sich die Erklärung der Landeshauptmänner in ihren wesentlichen Teilen auch mit jenen Anliegen, die die Landtagspräsidenten als Repräsentanten der Landesgesetzgebung am 18. Oktober in einem Beschluss zusammengefasst haben.


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