Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 60

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sei und es zahlreiche Privilegien gebe. Solche Schlagwörter hört man oft. Daher habe ich mit großem Interesse auf Seite 164 des Berichtes gelesen:

Eine in den Auswirkungen noch weit bedenklichere Haltung hat der Bundesminister für Inneres als oberste Dienstbehörde im Falle eines Gendarmeriebeamten eingenommen. Der Beamte litt an einer ärztlich attestierten psychischen Störung, wodurch die Verlässlichkeit zum Führen und Gebrauch einer Faustfeuerwaffe zweifelhaft war. Die Krankenstandsmeldung wurde dienstbehördlich nicht akzeptiert, der Beamte wurde ohne Bedachtnahme auf die ärztlichen Feststellungen für voll exekutivdiensttauglich gehalten, und es wurde ihm verboten, im Falle einer weiteren krankheitsbedingten Abwesenheit privatärztliche Bescheinigungen vorzulegen.

Diesen Umstand nahm der Bundesminister für Inneres aufsichtsbehördlich nun nicht – wie zu erwarten wäre – zum Anlass einer Klarstellung an die nachgeordnete Dienstbehörde, sondern er ließ diese von der Volksanwaltschaft schließlich als schikanös bezeichnete Anordnung weiter in Kraft. – Das ist nur ein kleines Streiflicht auf das, womit die angeblich privilegierten Bediensteten in den Amtsstuben zu tun haben.

Ich komme zum Schluss und möchte noch einmal für das Zustandekommen dieses objektiven Berichtes danken. Ich darf mitteilen, dass meine Fraktion diesem Bericht natürlich die Zustimmung erteilen wird.

Ich möchte nun aber das, was meine Vorrednerin angesprochen hat, als Wunsch noch einmal deponieren: Es ist höchst an der Zeit, dass wir als Parlamentarier der berechtigten Aufforderung der Volksanwaltschaft nachkommen, uns mit jenen Punkten, welche diese in ihrem 20. Bericht angesprochen hat, zu befassen. Ich denke jetzt vor allem daran, dass, wenn mit den Ausgliederungen einige Punkte vakant werden, Handlungsbedarf gegeben ist und die qualifizierte Arbeit der Volksanwaltschaft der Vergangenheit auch in Zukunft fortgesetzt werden muss. Aus diesem Grund unterstützen wir und unterstütze ich diese Anregungen voll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.41

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile ihm dieses.

14.41

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Korosec! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Dr. Krammer! Sehr geehrter Herr Volksanwalt Schender! Werte Damen und Herren! Wie schon die früheren Berichte der Volksanwaltschaft gibt auch der heute vorliegende 22. und dem Bundesrat vorgelegte dritte Bericht über das Geschäftsjahr 1998 meiner Fraktion und mir persönlich Anlass, den Volksanwälten und ihren Mitarbeitern erneut aufrichtig Dank zu sagen und höchsten Respekt für ihre hervorragende Arbeit zu zollen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Anerkennung gebührt den nicht hoch genug zu schätzenden Leistungen zur Erhaltung und zum Ausbau der rechtsstaatlichen Struktur unserer Gesetzesvollziehung, nicht minder für den Rechtsschutz unserer Bürger, ja vielfach sogar für deren Zugang zum Recht überhaupt, der erst durch die Einschaltung der Volksanwaltschaft gewährleistet ist, weil sich zahlreiche Bürger die hoch qualifizierte Beratung durch zu honorierende Rechtsfreunde wie Rechtsanwälte und Notare gar nicht leisten könnten.

Der Bericht als solcher ist umfassend, in sachlich anspruchsvoller Weise und dennoch zugleich praxisnahe und gut nachvollziehbar erstellt. In 9 792 Fällen war die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr eingeschaltet, und von den erledigten 5 173 Fällen waren immerhin 878 Beschwerden berechtigt beziehungsweise führten zu Beanstandungen.

Höchst bemerkenswert erscheint uns, dass die Volksanwaltschaft in zunehmendem Maße auch in solchen Fällen befasst worden ist, in welchen ihr streng nach dem Gesetz gar keine Prüfungskompetenz mehr zukommt. Ich spreche damit die ausgegliederten Unternehmen und Organisationen an, auf die ich noch zurückkommen werde.


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