Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 33

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG), geändert wird (12/NR sowie 6081/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen, geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 5 und 6 hat Herr Bundesrat Ing. Gruber übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird.

Diese Änderung des Bezügebegrenzungsgesetzes sieht vor, dass in Hinkunft die Inflationsrate der letzten beiden Jahre oder der Pensionsanpassungsfaktor für das laufende Jahr für die Anpassung der Bezüge öffentlicher Funktionäre heranzuziehen ist.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen, geändert wird:

Der gegenständliche Beschluss beruht auf einem Antrag des Verfassungsausschusses des Nationalrates betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gasteiger. – Bitte.

11.08

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Naturgemäß geben Politikerbezüge immer wieder Anlass zu Diskussionen. Allerdings sollte dabei auf sachlicher Ebene argumentiert werden. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich den verschiedensten Ausführungen, welche da lauten, die Politik bewege sich in einer geschützten Werkstätte, nicht ganz Folge leisten kann. Gerade die letzten Nationalratswahlen haben gezeigt, wie schnell sich die Situationen verändern können und dass – wenn Sie so wollen – auch der Politiker dem freien Markt insofern unterliegt, als er jederzeit abgewählt werden kann.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite